Bis zum 22. Januar 2014 Einwände an den ZGB richten!

Das öffentliche Beteiligungsverfahren des ZGB zur 1. Änderung des RROP (Regionales RaumOrdnungsProgramm) bezüglich der Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung läuft.

Noch bis zum 20. Dezember 2013 können in den Räumlichkeiten des ZGB (Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig) oder beim Landkreis Wolfenbüttel (Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel) alle relevanten Unterlagen eingesehen werden.

Bis zum 22. Januar 2014 besteht die Möglichkeit, sich schriftlich zu dem Entwurf zu äußern bzw. Eingaben an den ZGB zu richten! Diese Eingaben können per Post an den Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig oder per E-Mail an rropwind@zgb.de geschickt werden. Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen müssen die Postadresse mit Namen und Anschrift des Absenders beinhalten, um berücksichtigt zu werden! Die Stellungnahmen werden im anschließenden Erörterungsverfahren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das „Gebietsblatt der Windpotentialfläche Ahlum-Dettum“, in dem der ZGB das Gebiet beschreibt und die Auswahl begründet, veröffentlichen wir hiermit (oder bitte auf das Bild klicken). Alle weiteren Details finden Sie im Internet auf der Seite des ZGB unter dem Link http://www.zgb.de/wind/index.shtml.

PotentialVorschau

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eingabe an den Ortsrat Ahlum

Zur Stellungnahme der Stadt Wolfenbüttel zur geplanten Ausweisung der Windpotentialfläche zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum hat die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe die folgende Eingabe an den Ortsrat Ahlum anlässlich der Ortsrat-Sitzung in Ahlum am 19. November gemacht (bitte auf das Bild klicken):

EIngabe Ortsrat Ahlum

Bürger zeigen ZGB die „rote Karte“

Weit über 100 Bürger waren am 05. November vor der Info-Veranstaltung des ZGB zur geplanten Ausweisung einer Windpotentialfläche zwischen Ahlum, Apelnstedt und Dettum vor der Lindenhalle zusammengekommen, um ihrem Protest lautstark Gehör zu verschaffen. Lesen Sie dazu den Bericht aus „WOLFENBÜTTEL-HEUTE“ vom 05.11.2013. Hier ein Bild von der Veranstaltung (Foto: Thorsten Raedlen):

Lindenhalle-2013-11-05

 

 

 

ZGB veröffentlicht Entwurf der 1. Änderung des RROP 2008

Der ZGB hat den Entwurf der 1. Änderung des RROP 2008 „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ veröffentlicht. Darin ist auch das Gebiet zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum enthalten. Dafür wurde das Alternativgebiet Mascherode/Salzdahlum/Sickte gestrichen.

Weitere Detail-Informationen zu den potentiellen Windpark-Gebieten werden in Kürze im Rahmen der „öffentlichen Auslegung“ auf der Internetseite des ZGB unter www.zgb.de ins Internet gestellt. Dann wird auch im Rahmen des „Beteiligungsverfahrens“ erneut die Möglichkeit bestehen, Einwände gegen die Planungen des ZGB´s einzubringen.

Die komplette Übersichtskarte kann hier heruntergeladen werden (Achtung: 6 MB Dateigröße), der Bereich Ahlum-Dettum ist im folgenden zu sehen:

 

Stellungnahme unserer BI zur Beschlussvorlage 2013/36 des ZGB vom 25. Juli 2013

Der Arbeitskreises Schall der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe hat die Beschlussvorlage des ZGB Nr. 2013/36, Aktenzeichen 2.3.0 vom 25.07.2013 zur 1. Änderung des RROP 2008 hinsichtlich der Schallthematik untersucht. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschlussvorlage unrichtige, unzutreffende und unvollständige Angaben enthält. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wurde an die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB am 11. August 2013 per E-Mail versendet.

Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe fordert die Mitglieder der Verbandsversammlung auf, im Interesse der betroffenen Anwohner zu handeln und der Ausweisung von Windpotenzialflächen mit nur 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung nicht zuzustimmen.

Unsere Stellungnahme dazu kann hier heruntergeladen werden.