Neue Entwicklungen im geplanten Windpark-Gebiet

Gutachter weist Rotmilan-Population am Vilgensee nach

Auf der Sitzung des Gemeinderates Dettum am 20.02.2013 im Beeke-Hus Dettum stellte Dr. Jürgen Eppers den neusten Stand zur Ausweisung eines Windparks zwischen Ahlum und Dettum aus Sicht der Eigentümerinteressengemeinschaft da. Dabei berichtete er u. a. von einem „faunistischen Gutachten“, das von Seiten des Projektierers eines möglichen Windparks in Auftrag gegeben wurde.

Das Gutachten liegt, laut Herrn Eppers, inzwischen vor. Wesentlicher Punkt dieses Gutachtens sei der Nachweis von Schwarz- und Rotmilan-Populationen im Gebiet des geplanten Windparks. So brütet der Rotmilan am Vilgensee und hat rund um das Landschaftsschutzgebiet sein Jagdrevier. Dieses bestätigt auch die Erkenntnisse der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe, die schon lange auf den Lebensraum des Rotmilans am Vilgensee und in der Feldmark zwischen Dettum und Ahlum hingewiesen hat.

Laut Dr. Eppers müsse der ZGB nun die Erkenntnisse des Gutachters bewerten und in die Entscheidung über die Ausweisung einer Windpotentialfläche zwischen Ahlum und Dettum einfließen lassen. Das könnte zur Folge haben, so Eppers am Mittwoch weiter, daß auf „Dettumer Seite“ bzw. im Umkreis des Vilgensees evtl. keine Windkraftanlagen aufgestellt werden können.

Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe fordert den ZGB auf, den Schutz der Tierwelt bei der Ausweisung von Windpotenzialflächen Priorität einzuräumen. Gerade das Landschaftsschutzgebiet Vilgensee dient in der Region zwischen Elm und Asse als Rückzugort zahlreicher, geschützter oder teils vom Aussterben bedrohter Vogelarten. Da diese Tiere im Umfelde des Vilgensees ihr Jagdrevier haben, muß das Landschaftsschutzgebiet großflächig frei bleiben von Windrädern! Insbesondere die Tatsache, daß der Gutachter laut Aussage von Dr. Eppers festgestellt hat, dass ein Schwarzmilan zum Jagen vom Vilgensee in die Asse fliegt, zeigt, dass das Gebiet zwischen Ahlum und Dettum weiträumig nicht mit Windkraftanlagen bebaut werden darf.