Anfang Juli haben die Bundesländer Bayern und Sachsen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, in dem sie größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung festschreiben wollen. Laut dem Entwurf soll der Abstand auf mindestens die zehnfache Höhe der Windräder erhöht werden. Bei Windkraftanlagen, die inzwischen fast 200 m erreichen, würde das einen Abstand von ca. 2000 m bedeuten.
Begründet wird die Initiative der Länder damit, daß sich die Anlagengrößen in den letzten Jahren rasant „nach oben“ entwickelt haben und die Akzeptanz der Bevölkerung für derartige Anlagen schwindet.
Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe begrüßt diese Initiative. Die z. Zt. in Niedersachsen gültigen, und willkürlich festgelegten Abstände von 1000 m stammen aus einer Zeit, in denen die Anlagen deutlich kleiner waren. Es bleibt zu hoffen, daß der ZGB diese Entwicklungen bei seinen anstehenden Entscheidungen berücksichtigt.