Archiv der Kategorie: Allgemein

Das OLG-Lüneburg kippt den „RROP 2008 1.Änderung Wind“ – was bedeutet das für den geplanten Windpark Ahlum-Dettum?

Bevor es überhaupt zu Verhandlungen über die anhängige Normenkontrollklage seitens einiger Mitglieder unser Bürgerinitiative kam, hat Mitte Dezember 2022  das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 1. Änderung Wind des RROP 2008 gekippt bzw. für unwirksam erklärt.

Wir wollen an dieser Stelle jetzt nicht auf die Urteilsbegründung eingehen, da das Urteil noch nicht schriftlich vorliegt. Viel wichtiger ist es für uns, die Konsequenzen daraus ableiten zu können.

Seit der Bekanntmachung der Urteils kursieren in den Medien verschiedene Verlautbarungen zu den Konsequenzen. Insbesondere können wir immer wieder lesen, dass es jetzt zu einer „Verspargelung“ unseres Raumes kommen kann, da nun überall gebaut werden könne.

An dieser Stelle möchten wir schon mal ausdrücklich darauf hinweisen, dass einige Mitglieder der BI hier anderer Meinung sind und diese Meinung in den kommenden Wochen rechtlich überprüfen lassen werden. Die Unwirksamkeit der 1.Änderung Wind des RROP 2008 bedeutet nämlich, dass der ursprüngliche und noch in Kraft befindliche RROP 2008,  also ohne dessen 1. Änderung Wind, weiterhin Gültigkeit hat. Dieser enthält und das ist wichtig zu wissen, eine Ausschlusswirkung für den gesamten Planungsraum des RGB und enthält eine abschließende Liste von Vorrang- bzw. Eignungsgebieten. Wir sehen daher keine Gefahr einer „Verspargelung“. Da Ahlum-Dettum im RROP 2008 nicht ausgewiesen war, würde das bedeuten, dass es nun keine Rechtsgrundlage mehr für eine Genehmigungs für das Gebiet Ahlum-Dettum geben würde. Zur Ausweisung neuer Vorranggebiete und Wiederausweisung von Ahlum-Dettum als Vorrangfläche müsste also ein neuer RROP erarbeitet werden.

Wir werden an dieser Stelle weiter darüber berichten, sobald uns detailliertere Informationen zu dieser Rechtsmeinung vorliegen.

Öffentliche Anhörung am 13.07.2022 um 9.00 in der Lindenhalle

Für alle, die Einwendungen bzgl. der UVP getätigt haben, sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass es einen öffentlichen Anhörungstermin am 13.07.2022 um 9.00 in der Lindenhalle Wolfenbüttel geben wird.
Wir halten es für sinnvoll, dass alle, die eine Einwendung eingereicht haben, hier auch erscheinen.
Der Termin wird, falls notwendig, sogar noch am 14.07. in die Verlängerung gehen.
Wir von der BI haben einige sehr umfangreiche, sachlich und rechtlich fundierte Einwendungen eingebracht, so dass wir diesem Termin mit Spannung gegenüber stehen.

Eure BI Windpark-ADe

Aktueller Stand

Liebe Mitstreiter,

wie im letzten Posting bereits dargestellt, ist die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) inzwischen veröffentlicht. Die gesamten Unterlagen sind ab dem 21.02.2022 bis 04.04.2022 auch unter https://uvp.niedersachsen.de einsehbar. Bis zum 4.5.2022 ist es jetzt möglich für Betroffene, Einwendungen zu tätigen. Für Privatpersonen können aus unserer Sicht insbesondere folgende Faktoren zu einer Betroffenheit führen: Schall, Schattenwurf, Verkehrssicherheit und Positionsbefeuerung. Wir von der BI haben bereits vorgearbeitet und werden mit Hilfe eines sachkundigen Rechtsanwaltes mehrere, sehr detaillierte Einwendungen einbringen. Hier kommen jetzt  auch unsere Testergebnisse der Nullemissionsmessungen zum Tragen. Solltet Ihr eigene Einwände vorbringen wollen und dabei Hilfe benötigen, können wir gerne versuchen, hier eine Hilfestellung zu geben. Setzt Euch dann bitte mit uns in Verbindung.

Wer nicht kämpft hat schon verloren und wir haben eine Menge guter Fakten erarbeitet, so dass wir optimistisch in die nächste Phase gehen.

Eure Windpark-Ade Initiative

Aktueller Stand zum 21.12.2021

Immer wieder erreichen uns Fragen zum aktuellen Stand, daher jetzt eine kurze Zusammenfassung der aktuellen Sachlage.

Bis zum heutigen Tag hat die Behörde die UVP-Unterlagen (Umweltverträglichkeitsprüfung) immer noch nicht offengelegt, obwohl der Genehmigungsantrag des potentiellen Betreibers schon im letzten Jahr gestellt wurde. Wir warten auf die Offenlegung. Sobald dieses der Fall ist, werden wir darüber informieren. Wichtig wird es dann sein, innerhalb einer Frist all unsere Einwände einzubringen – dies müssen dann alle Betroffenen selber machen, wobei wir als Bürgerinitiative darin bei Bedarf auch unterstützen können. Bzgl. der anhängigen Normenkontrollklagen gegen den Raumordnungsplan von einzelnen Mitgliedern der BI gibt es leider zu diesem Zeitpunkt auch noch nichts Neues.

Wir hören immer wieder Gerüchte, dass bereits alles entschieden sei, dem müssen wir deutlich widersprechen. Wir haben insbesondere in den letzten 1-2 Jahren sehr viel Material zusammentragen können. Zusammen mit einem sachkundigen Anwalt werden wir die Einwände zur UVP zeitgerecht und sehr professionell einbringen.

Jetzt wünschen wir erstmal allen ein paar geruhsame Feiertage und guten Rutsch ins Neue Jahr!

Informationsveranstaltung der BI am 9.7.2021, 19.00 Uhr „unter freiem Himmel“ vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Apelnstedt

Vermutlich die letzte Chance für Anwohner aus Apelnstedt und Volzum !

Nachdem der RGB das Gebiet zwischen Ahlum, Apelnstedt und Dettum im Raumordnungsplan als Gebiet für Windkraft ausgewiesen hat, liegt jetzt beim Landkreis Wolfenbüttel ein entsprechender Bauantrag vor. Es wird sich um einen Windpark mit Anlagen von einer Größe handeln, wie sie bisher an Land noch nicht errichtet wurden. Von Apelnstedt aus gesehen wird der südliche Horizont bis an die Grenze des Zulässigen (fast 120°, also 1/3 Kreisumfang) mit 250 m hohen Anlagen zugebaut werden.

Aktuell warten wir auf die Offenlegung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. In der folgenden Auslageperiode besteht die letzte Chance, mit bürgerseitigen Einwänden der Betroffenen noch Einfluss auf das Genehmigungsverfahren, die Bauausführung und die Genehmigungsauflagen zur Schall- und Schattenbelastung zu nehmen. Arbeitsgruppen innerhalb der Bürgerinitiative Windpark ADe haben für Ahlum, Volzum und Dettum bereits sehr viel vorgearbeitet und für die Betroffenen in diesen Orten wichtiges Material für Einwände zusammengestellt, jedoch noch nicht für Apelnstedt.

An dieser Stelle ein Hinweis zum Thema Schall:

In den letzten Tagen standen vermehrt Artikel zu den umstrittenen Gefahren von Infrschallemissionen  und einem Rechenfehler der BGR in der Presse. Dieser Vorgang ist ohne jegliche rechtliche Relevanz und hat keinerlei EInfluss auf das anstehende Genehmigungsverfahren.

Nach aktuellen Berechnungen werden übrigens Apelnstedt und Volzum am stärksten von den Schallemissionen („Normalschall“) des geplanten Windparks betroffen sein. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen in diesen Orten informiert sind, um ihre Schutzrechte zu kennen und zu wissen, wie sie diese geltend machen können.

Wir werden dazu im Zusammenarbeit mit lokalen Politikern eine Informationsveranstaltung am Freitag, den 9.7.2021, am Dorfgemeinschaftshaus um 19.00 Uhr veranstalten.  Wenn auch Sie aktiv Ihre Schutzrechte wahrnehmen und Ihre Lebensqualität schützen wollen, dann kommen Sie vorbei!

Die Bürgerinitiative Windpark ADe

12.05.2021: Eine Klage gegen den verabschiedeten Raumordnungsplan ist eingereicht worden.

An dieser Stelle möchten wir kurz darauf hinweisen, dass einige unserer Mitglieder eine private Klage gegen den verabschiedeten Raumordnungsplan des RGB eingereicht haben. Ein erfahrener Verwaltungsrechtler hat sich des Themas angenommen. Nach unseren Auskünften liegen wohl inzwischen sieben unterschiedliche Klagen gegen den Raumordnungsplan (ROP) vor. Es bleibt spannend abzuwarten, wie sich hier der Sachverhalt weiter entwickeln wird. Wir werden berichten.

Wir erwarten zudem immer noch die Offenlegung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Landkreis Wolfenbüttel, so dass wir unsere erarbeiteten und gesammelten Einwände im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorbringen können. Bisher ist aber immer noch nichts veröffentlicht worden.

Wir kommen jetzt nach langer Zeit auf zwei Ebenen in die entscheidende Phase und sind – ehrlich gesagt – guten Mutes, was den Ausgang angeht.

Eure Bürgerinitiative Windpark ADe

03.02.2021: Update zur aktuellen Situation

Nachdem wir im letzten Posting bereits geschrieben hatten, dass wir erfolgreich vier Lärm-Imissionsmessungen durchgeführt haben, arbeiten wir zu diesem Zeitpunkt noch an Ergänzungen, da sich im Rahmen der Auswertung weitere Möglichkeiten aufgetan haben.

Wir konnten durch eigene Messungen feststellen, dass eine Ortschaft in unmittelbarer Nähe eine deutlich erhöhte Vorbelastung hat. Hier werden wir in den kommenden Wochen versuchen die Daten zu validieren und eine weitere gezielte Messung durch eine anerkannte Firma zu beauftragen. Wir werden dazu zeitnah berichten.

Aktuell rechnen wir damit, dass die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) noch im ersten Quartal öffentlich gemacht wird. Wir werden dann ein paar Wochen Zeit haben, um unsere gesammelten Einwände auf allen Gebieten, nicht nur zum Thema Lärm, einzureichen.

Die von uns erstellten Einwände werden vorher noch von einem Fachanwalt in Hinblick auf die Rechtskonformität überprüft.

Wir haben innerhalb der BI bereits in vielen Bereichen einen sehr hohen technischen Kenntnisstand zu vielen Themen rund um die Regelwerke, Auflagen, Risiken, Nachbarschaftsrechte und Gefahren zum Thema Windkraft sammeln können. Wir werden weiterhin alles in unserer Macht stehende tun, um für die Rechte der Anwohner in den angrenzenden Ortschaften einzutreten und sehen zur Zeit viele Ansatzmöglichkeiten, hier im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens erfolgreich tätig werden zu können.

Für all diese Aktivitäten sind wir noch auf weitere Spenden angewiesen. Daher freuen wir uns natürlich über jeden eingehenden Euro. Die Konten, die wir bereits kommuniziert haben, behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.

Eure Windpark-ADe

2. Update zu den Nullemissionsmessungen

Inzwischen haben vier Messungen stattgefunden. Zwei davon in Ahlum, eine in Dettum und eine in Volzum.Hierfür sind knapp 40.000€ aufgebracht worden. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an alle Unterstützer/innen und an alle Beteiligten. Wir haben nicht nur einige interessante Vorbelastungen entdecken können, sondern haben jetzt auch valide, gerichtsfeste Daten, sollte es am Ende doch zu einem Bau des Industrie-Windparks kommen. Über das weitere Geschehen werden wir Euch in den kommenden Wochen und Monaten auf dem Laufenden halten. 

Eure Windpark-ADe Initiative