Nachdem die Öffentlichkeitsbeteiligung offensichtlich unvollständig war und die Verfahrensfehler im weiteren Genehmigungsverfahren durch den Landkreis Wolfenbüttel entgegen der Ergebnisse des Erörterungstermins nicht geheilt wurden, hat der Landkreis im letzten Sommer eine Genehmigung erteilt, die nach Ansicht der Kläger nicht rechtsbeständig ist. Die Kläger machen zudem geltend, dass Verfahrensfehler vorlägen, so dass mehrere ihrer gesetzlich garantierten Schutzrechte verletzt seien. In insgesamt 14 laufenden Widerspruchsverfahren beim Landkreis Wolfenbüttel wurde dies zwar vorgebracht, diese dauern jedoch immer noch an und damit länger als gesetzlich vorgesehen, so dass jetzt Eilantrag gestellt wurde. Das Gericht wird außerdem darüber entscheiden, ob die Genehmigung auch deshalb aufzuheben ist, da die laufende „Heilung“ des zugrundeliegenden Raumordnungsplans des RGB nach Ansicht der Kläger rechtswidrig ist.
Eine endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt daher unseres Erachtens noch nicht vor.
Im Moment darf der Investor mit dem Bau beginnen, solange die Genehmigung nicht aufgehoben ist oder das Gericht einen Baustop verfügt. Allerdings trägt er das Risiko, dass er bei einer Aufhebung der Genehmigung zurückbauen muss und eine kreditfinanzierte Finanzplanung nicht mehr trägt.
Die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Heilung des Raumordnungsplans klang schon in Zeitungsartikeln der Braunschweiger Zeitung an und dürfte auch dem RGB selbst und der Genehmigungsbehörde (Amt für Regionale Landesentwicklung) bekannt sein. Auf eine Frage aus der Verbandsversammlung, ob das Vorgehen bei der Heilung nicht rechtswidrig sei, antwortete die Verbandspräsidentin sinngemäß: „Das kann sein, aber da muss erst mal jemand klagen“. Daher wurde das Vorgehen des RGB auch in einem Zeitungsartikel der Braunschweiger Zeitung als „dreist“ bezeichnet. Es ist zu vermuten, dass dieses Vorgehen durch politischen Druck begründet ist.