Der Arbeitskreises Schall der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe hat die Beschlussvorlage des ZGB Nr. 2013/36, Aktenzeichen 2.3.0 vom 25.07.2013 zur 1. Änderung des RROP 2008 hinsichtlich der Schallthematik untersucht. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschlussvorlage unrichtige, unzutreffende und unvollständige Angaben enthält. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wurde an die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB am 11. August 2013 per E-Mail versendet.
Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe fordert die Mitglieder der Verbandsversammlung auf, im Interesse der betroffenen Anwohner zu handeln und der Ausweisung von Windpotenzialflächen mit nur 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung nicht zuzustimmen.
Unsere Stellungnahme dazu kann hier heruntergeladen werden.