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Aktueller Stand des Verfahrens im April 2019

„In ihrer Sitzung am 14.03.2019 hat die Verbandsversammlung den Entwurf zur 1. Änderung des RROP 2008 als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Genehmigung (ArL) vorzulegen. Die Prüfung der Unterlagen durch das ArL wird voraussichtlich 3 Monate in Anspruch nehmen.“ So heißt es zur Zeit auf der Homepage des Regionalverband Braunschweig (RGB) zum Thema „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ in unserer Region.

Auch das Gebiet „WF-Ahlum 01“ zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum ist ist Bestandteil dieses Satzungsbeschlusses, der zur Zeit vom ArL geprüft wird.

In zwei Präsentationen stellen wir hiermit Informationen zu einigen vom RGB nicht berücksichtigten Belangen im Zusammenhang der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 (RROP 2008)“ online, die insbesondere das Vorranggebiet für Windenergie „WF-Ahlum 01“ betreffen:

BI-Präsentation zu Ahlum-01

Begleittext zu BI-Präsentation zu Ahlum-01

Allen, die die Sorgen der Mitglieder der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe nicht nachvollziehen können, sei die knapp 30-minütige Reportage der ZDF-Sendung „planet-e“ unter dem Titel „Infraschall – unerhörter Lärm“ empfohlen. Unter folgendem Link ist die Sendung noch bis zum 01.11.2019 in der ZDF-Mediathek verfügbar:

https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-infraschall—unerhoerter-laerm-100.html

Stellungnahme zur Veröffentlichung der Unterlagen zum Verfahrensschritt „Erörterung“ durch den Regionalverband Großraum Braunschweig (früher „ZGB“)

Darin wird weiterhin die Potentialfläche „AHLUM 01“ als Potentialfläche ausgewiesen.

Was ist aus den zahlreichen Einwänden der Betroffen und damit Verfahrensbeteiligten geworden?

Wenn man die Einwände und die dazugehörigen Stellungnahmen des RGB durcharbeitet, dann fallen unter anderem folgende Punkte stark auf:

  • Oft wird als Begründung für die Nicht-Berücksichtigung genannt, dass sinngemäß „bei Berücksichtigung dieses Argumentes ein Ausweis als Potentialfläche nicht möglich sei“. Anstelle einer sachlichen Prüfung werden offensichtliche politische Vorgaben umgesetzt.
  • Oft wird bei nicht von der Hand zu weisenden Argumenten auf ein späteres Gutachten verwiesen, statt sich mit diesen Einwänden auseinanderzusetzen und daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
    Stattdessen wird die Entscheidung auf die jeweilige Genehmigungsbehörde verlagert, obwohl bereits der RGB dieses hätte tun können.
  • Sehr „ungewöhnlich“ ist die Stellungnahme zum Brutvorkommen des Rotmilans am Vilgensee: Das Ausnahmejahr 2014 wird als Referenz herangezogen, die folgenden und vorhergehenden Jahre aber nicht berücksichtigt, obwohl dem RGB für die Jahre 2013, 2015 und 2016 ein Nachweis über die Brutplätze zur Verfügung gestellt wurde.
  • Auch sehr „ungewöhnlich“ ist die Stellungnahme zum Thema Infraschall: „Bereits jenseits einer Entfernung von 250 m führt es nicht mehr zu einer erheblichen Belästigung durch Infraschall.“
    Dabei werden existierende wissenschaftliche Erkenntnisse und bereits aktualisierte Richtlinien vollkommen außer Acht gelassen.
  • Der Erfahrung widersprechend wird mehrfach behauptet, dass auf 1000 m Abstand viele Windkraftanlagen genauso laut seien wie eine. Jeder weiß aber, dass eine Schulklasse lauter ist als ein einzelnes Kind und auch weiter zu hören ist.
  • Die sicher „ungewöhnlichste“ Stellungnahme ist diejenige zum Schattenwurf auf Ahlum und Dettum. Es wird behauptet, die Potentialfläche läge südlich von Ahlum.
    Es ist leicht überprüfbar, dass diese Aussage nicht den Tatsachen entspricht, da sich die Fläche genau zwischen Dettum und Ahlum in West-Ost-Richtung erstreckt.
    Folglich sind auch die vom RGB angeführten Aussagen zum Schattenwurf schlicht falsch.
    Man fragt sich wirklich, ob das bewusst so falsch beantwortet wurde, weil man diesen Einwand nicht sachgerecht beantworten wollte, oder aus Mangel an Sachkenntnis nicht beantworten konnte.
  • Beim Einwand Schattenwurf wird zudem konkret nur auf die Masten eingegangen, die angeblich ab 1300 m keinen sichtbaren Schatten mehr werfen. Wenn das stimmt, dann ist es unverständlich, dass die Abstände zur Wohnbebauung nicht auf 1300 m erhöht, sondern bei 1000 m belassen wurden.
  • Immerhin wird das Argument der Gefährdung der Fledermäuse durch eventuelle Abschaltungen kommentiert.

Insgesamt muss man den Eindruck haben, dass hier politische Vorgaben erfüllt werden mussten, oder keine Fachleute am Werke waren. Leider hat dieses Vorgehen bei derartigen Verfahren inzwischen System. Zahlreiche Raumordnungsverfahren wurden mit fehlerhaften Begründungen, mit sachlichen Fehlern oder mit Überschreitungen des Zulässigen verabschiedet. Oft haben die zuständigen Genehmigungsbehörden dann auf dieser Basis Betriebsgenehmigungen erteilt. Es blieb dann Aufgabe der Betroffenen, die im Verfahren gemachten sachlichen Fehler und Überschreitungen des Zulässigen gerichtlich klären zu lassen. Und wenn die Betroffenen im vorhergehenden Raumordnungsverfahren keine entsprechenden Einwände eingereicht hatten, konnten sie später auch nicht klagen.
Leider ist das geltende Rechtsprechung.

Wie geht es jetzt beim RGB weiter?

Am 13.02.2018 gibt es eine Erörterung mit den Trägern öffentlicher Belange (z.B. die Kommunen und öffentliche Verwaltungen), unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass weder gewählte Ratsmitglieder noch Bürger oder sonstige Verfahrensbeteiligte wie wir daran teilnehmen dürfen.

Das Ergebnis dieser Erörterung soll dann schon bis zum 28.02.2018, also innerhalb von nur zwei Wochen, in die Schlussfassung eingearbeitet sein !

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes soll dann im Mai 2018 das Raumordnungsprogramm verabschieden. Danach muss die Landesplanungsbehörde das Raumordnungsprogramm prüfen und genehmigen, bevor der Plan Rechtskraft erlangt.

Von da an können potentielle Investoren die notwendigen Genehmigungen beantragen und dann Windräder bauen.

Und wie geht es jetzt in der Bürgerinitiative weiter?

Zwei Mitglieder der BI haben sich bereit erklärt, einen Fachanwalt zu fragen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten wir Bürgerinnen und Bürger haben, gegen den RROP juristisch vorzugehen. Sobald diese Informationen vorliegen, wird hier darüber berichtet werden.

Ferner sollen auch die konkreten Möglichkeiten von vorsorglichen und im Zweifelsfall vor Gericht verwendbaren Schallmessungen in unserer Region geprüft werden. Auch über das Ergebnis dieser Prüfung wird hier berichtet werden.

Es lohnt sich jetzt also wieder regelmäßig die Homepage der BI zu besuchen.

Treffen des „erweiterten Leitungsteams“

Nachdem nun endlich der ZGB die geänderten Potentialflächen im Rahmen der 2. Offenlage veröffentlicht hat, ist jetzt die betroffene Bevölkerung wieder am Zug. Aus diesem Grund traf sich am 06. April 2016 das „erweiterte Leitungsteam“ zu einer Strategiebesprechung. 15 Mitglieder der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe gingen die einzelnen Punkte, die gegen den Windpark zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum, Hachum und Volzum sprechen, gemeinsam durch.
Dabei wurde erneut deutlich, daß viele Fragen im Rahmen der geplanten Ausweisung der Potentialfläche noch immer ungeklärt sind. Die Tatsache, daß der ZGB die teilweise sehr umfangreichen Eingaben vieler Bürger im Rahmen der ersten Offenlage bis heute nicht beantwortet hat, sorgt für großen Unmut.
Die Punkte, die im aktualisierten Gebietsblatt „WF Wolfenbüttel Ahlum 01“ beschrieben sind, werden nun von einzelnen Arbeitsgruppen geprüft. Es ist geplant, kurzfristig eine „Musterstellungnahme“ zu erarbeiten, die dann für jedermann auf der Internetseite windpark-ade.de zur Verfügung gestellt wird. Einigkeit bestand darin, daß die Möglichkeit zur Stellungnahme in jedem Fall wahrgenommen werden sollte!
Ein Gesprächsthema war natürlich auch die „Causa Tanke“. Noch bevor die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, die Unterlagen zur 2. Offenlage einzusehen, nutzte der Vorsitzender der Verbandsversammlung, Detlef Tanke, diese Unterlagen, um zusammen mit einer Bürgerinitiative in Hillerse einen Fehler in der Flächenberechnung des ZGB zu entdecken und den Windpark „vor seiner Haustür“ zu stoppen. Darüber, daß diese Sache schon ein gewisses „Geschmäckle“ hat, waren sich alle einig…
Besprochen wurde zudem, die bereits geplante „beweissichernden Schallmessung“ nun durchzuführen. Eine Firma soll mit der so genannten „0-Schall-Messung“ beauftragt werden. Somit hätte man, wenn der Windpark in Betrieb ist, Referenz-Werte, wie die „Schall-Belastung“ in den umliegenden Ortschaften vor dem Bau der Windräder war. Auf diese Weise kann nachgewiesen werden, wieviel Schall tatsächlich von den Windrädern ausgeht. Die beweissichernde Schallmessung ist notwendig, um beim späteren Betrieb eines möglichen Windparks Überschreitungen der Schall-Grenzwerte nachweisen und gegebenenfalls Abschaltungen der Windkraftanlagen, z. B. während der Erholungszeiten (in der Nacht oder am Wochenende), erwirken zu können.
Ein weiteres Treffen des „erweiterten Leitungsteams“ wurde für Mitte April vereinbart. Über Hinweise und Ideen würden wir uns sehr freuen.

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Offenlage läuft

Die 2. Offenlage des ZGB-Entwurfs zur Änderung des RROP 2008 liegt jetzt vor. Die Potentialfläche für Windenergienutzung zwischen den Orten Ahlum, Apelnstedt, Dettum, Hachum und Volzum hat sich dabei gegenüber der ersten Offenlegung deutlich vergrößert. Hauptgrund dafür ist ein Gutachten des ZGB, wonach im Jahr 2014 der Rotmilan nicht am Vilgensee gebrütet haben soll, obwohl ein Gutachten einen Brutstandort im Jahr 2012 nachgewiesen hat. Der Brutplatz des Schwarzmilan am Vilgensee ist laut dem aktuellen Gutachten vermutlich durch den 2012/2013 erfolgten Holzeinschlag zerstört worden.
Die für die 2. Offenlage ermittelten Potenzialflächen und ihre Eignung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung werden in den so genannten Gebietsblättern abgewogen und beschrieben. Das Gebietsblatt „WF Wolfenbüttel Ahlum 01“ finden Sie als PDF-Datei hier.

Alle weiteren Unterlagen, Gutachten und Karten zur 2. Offenlage finden Sie unter: http://www.zgb.de/regionalplanung/wind/zweite-offenlage/

Bis zum 20. Mai 2016 besteht nun die Möglichkeit, sich schriftlich (Post oder E-Mail) zu dem Entwurf beim ZGB (Zweckverband Großraum Braunschweig) äußern. Das Leitungsteam der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe wird auch zu diesem Beteiligungsverfahren eine „Musterstellungnahme“ erstellen und auf dieser Seite ins Netz stellen.

Aktueller Stand des Verfahrens

Der ZGB wertet zur Zeit noch bis voraussichtlich Juli 2015 alle 1800 eingegangen Stellungnahme des öffentlichen Beteiligungsverfahren zur Änderung des RROP aus. Da sich aus dieser Auswertung wahrscheinlich Flächenänderungen einzelner Vorranggebiete für Windenergie ergeben, wird es für diese betroffenen Gebiete vermutlich ein erneutes öffentliches Beteiligungsverfahren im Herbst 2015 geben. Um welche Vorranggebiete es sich konkret handelt, ist noch nicht bekannt.

Weitere Details zum Stand des Verfahrens finden Sie auch auf der Seite des ZGB unter http://www.zgb.de/regionalplanung/rrop-1aend-wind/

Aktuelle Änderung des RROP erst der Anfang

Die aktuelle Änderung des RROP, die u. a. eine Ausweisung einer Windpotentialfläche zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum vorsieht, ist erst der Anfang der Planungen des ZGB. Denn bis 2050 soll unsere Region eine „100 % erneuerbare Energieregion“ sein.

Um dieses Ziel erreichen zu können, muß laut Angaben des ZGB die Windenergieleistung (Stand 2010) versiebenfacht werden. Die derzeitigen Planungen des ZGB sehen eine Steigerung von derzeit 575 MW (Stand 2010) auf 1400 MW vor. Das entspricht gerade einmal einer Steigerung um knapp das 2,5fache. Somit sind die „700 Windräder“, wie die BZ kürzlich titelte, die demnächst in unserer Region stehen, nur ein (kleiner) Anfang.

Funktionieren werden die Planungen des ZGB nur, wenn auch alle anderen regenerativen Energieerzeugungsmöglichkeiten massiv ausgebaut werden. So müsste laut ZGB z. B. die Solarthermie 50 mal und die Photovoltaik (PV) sogar 76 mal soviel Energie liefern wie im Jahr 2010. Beides zusammen entspricht fast dem angestrebten Anteil, der mit Windenergie erzeugt werden soll. Was passiert, wenn die Solarenergie nicht im beschriebenen Umfang zur Energiegewinnung beiträgt, bleibt unklar. Wahrscheinlich müssen dann einfach noch mehr Windräder aufgestellt werden…

Um mit den hier beschriebenen Maßnahmen das ambitionierte Ziel der „100 % erneuerbaren Energieregion“ erreichen zu können, muß der derzeitige Energieverbrauch gleichzeitig um 30 % reduziert werden! Ein Vorhaben, das zwar sehr wünschenswert wäre, vor dem Hintergrund des stetig steigenden Energiehungers unserer Gesellschaft aber wenig realistisch scheint. Trotz immer effizienterer Energieausnutzung ist seit dem Jahr 2000 der Energieverbrauch in Deutschland nahezu gleich geblieben.

ZGB-Folie-1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Folie aus einem Vortrag des ZGB zeigt die Energie-Ausbauziele, um unsere Region (bei gleichzeitiger Energie-Einsparung von 30 % bzw. 60 %) zu 100% mit regenerativer Energie versorgen zu können.

Stellungnahme an den ZGB

Hiermit veröffentlichen wir die Stellungnahme an den ZGB im Rahmen der geplanten Ausweisung von Windpotentialflächen von unserem Mitglied Jürgen Koch. Das schreiben beinhaltet weitere Aspekte, die gegen eine Ausweisung der Windpotentialfläche AHLUM-DETTUM sprechen. (Bitte auf das nachfolgende Bild klicken)

Vorschau-Stellungsnahme-Koch