Die 2. Offenlage des ZGB-Entwurfs zur Änderung des RROP 2008 liegt jetzt vor. Die Potentialfläche für Windenergienutzung zwischen den Orten Ahlum, Apelnstedt, Dettum, Hachum und Volzum hat sich dabei gegenüber der ersten Offenlegung deutlich vergrößert. Hauptgrund dafür ist ein Gutachten des ZGB, wonach im Jahr 2014 der Rotmilan nicht am Vilgensee gebrütet haben soll, obwohl ein Gutachten einen Brutstandort im Jahr 2012 nachgewiesen hat. Der Brutplatz des Schwarzmilan am Vilgensee ist laut dem aktuellen Gutachten vermutlich durch den 2012/2013 erfolgten Holzeinschlag zerstört worden.
Die für die 2. Offenlage ermittelten Potenzialflächen und ihre Eignung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung werden in den so genannten Gebietsblättern abgewogen und beschrieben. Das Gebietsblatt „WF Wolfenbüttel Ahlum 01“ finden Sie als PDF-Datei hier.
Alle weiteren Unterlagen, Gutachten und Karten zur 2. Offenlage finden Sie unter: http://www.zgb.de/regionalplanung/wind/zweite-offenlage/
Bis zum 20. Mai 2016 besteht nun die Möglichkeit, sich schriftlich (Post oder E-Mail) zu dem Entwurf beim ZGB (Zweckverband Großraum Braunschweig) äußern. Das Leitungsteam der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe wird auch zu diesem Beteiligungsverfahren eine „Musterstellungnahme“ erstellen und auf dieser Seite ins Netz stellen.