Der ZGB wertet zur Zeit noch bis voraussichtlich Juli 2015 alle 1800 eingegangen Stellungnahme des öffentlichen Beteiligungsverfahren zur Änderung des RROP aus. Da sich aus dieser Auswertung wahrscheinlich Flächenänderungen einzelner Vorranggebiete für Windenergie ergeben, wird es für diese betroffenen Gebiete vermutlich ein erneutes öffentliches Beteiligungsverfahren im Herbst 2015 geben. Um welche Vorranggebiete es sich konkret handelt, ist noch nicht bekannt.
Weitere Details zum Stand des Verfahrens finden Sie auch auf der Seite des ZGB unter http://www.zgb.de/regionalplanung/rrop-1aend-wind/