Bürger zeigen ZGB die „rote Karte“

Weit über 100 Bürger waren am 05. November vor der Info-Veranstaltung des ZGB zur geplanten Ausweisung einer Windpotentialfläche zwischen Ahlum, Apelnstedt und Dettum vor der Lindenhalle zusammengekommen, um ihrem Protest lautstark Gehör zu verschaffen. Lesen Sie dazu den Bericht aus „WOLFENBÜTTEL-HEUTE“ vom 05.11.2013. Hier ein Bild von der Veranstaltung (Foto: Thorsten Raedlen):

Lindenhalle-2013-11-05

 

 

 

ZGB veröffentlicht Entwurf der 1. Änderung des RROP 2008

Der ZGB hat den Entwurf der 1. Änderung des RROP 2008 „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ veröffentlicht. Darin ist auch das Gebiet zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum enthalten. Dafür wurde das Alternativgebiet Mascherode/Salzdahlum/Sickte gestrichen.

Weitere Detail-Informationen zu den potentiellen Windpark-Gebieten werden in Kürze im Rahmen der „öffentlichen Auslegung“ auf der Internetseite des ZGB unter www.zgb.de ins Internet gestellt. Dann wird auch im Rahmen des „Beteiligungsverfahrens“ erneut die Möglichkeit bestehen, Einwände gegen die Planungen des ZGB´s einzubringen.

Die komplette Übersichtskarte kann hier heruntergeladen werden (Achtung: 6 MB Dateigröße), der Bereich Ahlum-Dettum ist im folgenden zu sehen:

 

Stellungnahme unserer BI zur Beschlussvorlage 2013/36 des ZGB vom 25. Juli 2013

Der Arbeitskreises Schall der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe hat die Beschlussvorlage des ZGB Nr. 2013/36, Aktenzeichen 2.3.0 vom 25.07.2013 zur 1. Änderung des RROP 2008 hinsichtlich der Schallthematik untersucht. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschlussvorlage unrichtige, unzutreffende und unvollständige Angaben enthält. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wurde an die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB am 11. August 2013 per E-Mail versendet.

Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe fordert die Mitglieder der Verbandsversammlung auf, im Interesse der betroffenen Anwohner zu handeln und der Ausweisung von Windpotenzialflächen mit nur 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung nicht zuzustimmen.

Unsere Stellungnahme dazu kann hier heruntergeladen werden.

Bürgerinitiative begrüßt Initiative der Länder Bayern und Sachsen

 Anfang Juli haben die Bundesländer Bayern und Sachsen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, in dem sie größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung festschreiben wollen. Laut dem Entwurf soll der Abstand auf mindestens die zehnfache Höhe der Windräder erhöht werden. Bei Windkraftanlagen, die inzwischen fast 200 m erreichen, würde das einen Abstand von ca. 2000 m bedeuten.

Begründet wird die Initiative der Länder damit, daß sich die Anlagengrößen in den letzten Jahren rasant „nach oben“ entwickelt haben und die Akzeptanz der Bevölkerung für derartige Anlagen schwindet.

Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe begrüßt diese Initiative. Die z. Zt. in Niedersachsen gültigen, und willkürlich festgelegten Abstände von 1000 m stammen aus einer Zeit, in denen die Anlagen deutlich kleiner waren. Es bleibt zu hoffen, daß der ZGB diese Entwicklungen bei seinen anstehenden Entscheidungen berücksichtigt.

 

Stellungnahme der Bürgerinitiative zum „Informationspapier SCHALL“ des ZGB

Ende 2012 hatte der ZGB auf seiner Internetseite ein „Informations- und Positionspapier zum Themenkomplex Schall/Infraschall“ veröffentlicht. Der Arbeitskreis SCHALL der Bürgerinitiative hat hierzu eine Stellungnahme geschrieben, die wir hiermit, nachdem wir alle Mitglieder des ZGB vorab darüber informiert haben, auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Es bleibt festzuhalten, daß die Bürgerinitiative auf Ihre detaillierten Berechnungen anhand der z. Zt. in Überarbeitung befindlichen DIN 45680:2011-8 zum Themenkomplex „Belastung der Anwohner von Windenergieanlagen durch tieffrequenten Schall“, die Herrn Palandt (ZGB) seit August 2012 vorliegen, bis heute keine Stellungnahme bzw. Antwort erhalten haben.

Unsere Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Neue Entwicklungen im geplanten Windpark-Gebiet

Gutachter weist Rotmilan-Population am Vilgensee nach

Auf der Sitzung des Gemeinderates Dettum am 20.02.2013 im Beeke-Hus Dettum stellte Dr. Jürgen Eppers den neusten Stand zur Ausweisung eines Windparks zwischen Ahlum und Dettum aus Sicht der Eigentümerinteressengemeinschaft da. Dabei berichtete er u. a. von einem „faunistischen Gutachten“, das von Seiten des Projektierers eines möglichen Windparks in Auftrag gegeben wurde.

Das Gutachten liegt, laut Herrn Eppers, inzwischen vor. Wesentlicher Punkt dieses Gutachtens sei der Nachweis von Schwarz- und Rotmilan-Populationen im Gebiet des geplanten Windparks. So brütet der Rotmilan am Vilgensee und hat rund um das Landschaftsschutzgebiet sein Jagdrevier. Dieses bestätigt auch die Erkenntnisse der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe, die schon lange auf den Lebensraum des Rotmilans am Vilgensee und in der Feldmark zwischen Dettum und Ahlum hingewiesen hat.

Laut Dr. Eppers müsse der ZGB nun die Erkenntnisse des Gutachters bewerten und in die Entscheidung über die Ausweisung einer Windpotentialfläche zwischen Ahlum und Dettum einfließen lassen. Das könnte zur Folge haben, so Eppers am Mittwoch weiter, daß auf „Dettumer Seite“ bzw. im Umkreis des Vilgensees evtl. keine Windkraftanlagen aufgestellt werden können.

Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe fordert den ZGB auf, den Schutz der Tierwelt bei der Ausweisung von Windpotenzialflächen Priorität einzuräumen. Gerade das Landschaftsschutzgebiet Vilgensee dient in der Region zwischen Elm und Asse als Rückzugort zahlreicher, geschützter oder teils vom Aussterben bedrohter Vogelarten. Da diese Tiere im Umfelde des Vilgensees ihr Jagdrevier haben, muß das Landschaftsschutzgebiet großflächig frei bleiben von Windrädern! Insbesondere die Tatsache, daß der Gutachter laut Aussage von Dr. Eppers festgestellt hat, dass ein Schwarzmilan zum Jagen vom Vilgensee in die Asse fliegt, zeigt, dass das Gebiet zwischen Ahlum und Dettum weiträumig nicht mit Windkraftanlagen bebaut werden darf.