Aktuell prüft der ZGB die rund 1800 Stellungnahmen (Angabe laut ZGB), die im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren zur „Änderung des RROP 2008“ beim ZGB bis Ende Januar 2014 eingegangen sind. Laut Angaben der Behörde ist im „Spätherbst 2014“ mit einem Ergebnis der Auswertung zu rechnen. Wir halten Sie hierüber selbstverständlich auf dem Laufendem.
In der Zwischenzeit ist das Leitungsteam der Bürgerinitiative jedoch nicht untätig. Im Mittelpunkt der Arbeit steht zur Zeit die Planung einer beweissichernden Schallmessung. Das bedeutet, dass wir im Vorfeld eines möglichen Baus von Windrädern bereits „professionelle“ Schallmessungen durchführen lassen wollen. Auf diese Weise hat man später, wenn der Windpark in Betrieb ist, Referenz-Werte um darlegen zu können, wieviel Schall tatsächlich von den Windrädern ausgeht, bzw. wie die Schallbelastung der Bevölkerung vor und nach dem Bau des Windparks ist. Die beweissichernde Schallmessung ist notwendig, um beim späteren Betrieb des Windparks Überschreitungen der Schall-Grenzwerte nachweisen und gegebenenfalls Abschaltungen der WEA’s, z. B. während der Erholungszeiten (Nacht oder Wochenende), erwirken zu können.
Für den Herbst planen wir unter anderem zu diesem Thema eine Informations-Veranstaltung. Hierzu werden wir rechtzeitig einladen. Bis dahin wünschen wir noch eine schöne Sommerzeit…
Das Leitungsteam der
Bürgerinitiative WINDPARK ADe