Bis zum kommenden Freitag, den 20. Mai 2016, haben Sie im Rahmen der 2. Offenlegung zur Änderung des RROP die Möglichkeit, zur Ausweisung einer Windparkfläche zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum (Potentialfläche AHLUM-01) Stellung zu nehmen. Wichtig ist dabei, daß die Stellungnahme bis zum 20. Mai beim ZGB (Zweckverbandes Großraum Braunschweig), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig eingeht! Dieses geht per Post (entscheidend ist, wie gesagt der Eingang des Schreibens am 20.05. beim ZGB!) oder Sie bringen Ihre Stellungnahme persönlich beim ZGB vorbei.
Wir veröffentlichen hiermit eine Muster-Stellungahme, die Ihnen als Vorlage bzw. Hilfe dienen kann. Es ist wichtig, daß Sie Ihre Anregungen, Hinweise und Sorgen dem ZGB so individuell und umfangreich wie möglich mitteilen. Unsere Muster-Stellungnahme hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt bestimmt noch weitere Punkte, die in unserer Muster-Stellungnahme noch nicht erwähnt wurden…
Wichtig ist jedoch, daß vom ZGB im Rahmen der 2. Offenlegung nur Stellungnahmen zu Änderungen in Bezug auf die 1. Offenlegung berücksichtigt werden! Das sind die roten (Streichungen aus der 1. Offenlegung) bzw. grünen (Ergänzungen zur 1. Offenlegung) Textpassagen in dem Gebietsblatt AHLUM-01.
Die Muster-Stellungnahme finden Sie hier: Word (doc) PDF
Das Gebietsblatt AHLUM-01 finden Sie hier: PDF
Das Rotmilan-Gutachten finden Sie hier: PDF
Alle Unterlagen zur 2. Offenlegung finden Sie auf der Seite des ZGB unter: http://www.zgb.de/regionalplanung/wind/zweite-offenlage/
Alle Informationen zur Änderung des RROP finden Sie auf der Seite des ZGB unter: http://www.zgb.de/wind/
Die gelbe Fläche ist die Windpotentialfläche AHLUM-01 nach dem aktuellen Stand. Nach derzeitiger Planung könnten auf der Fläche siebzehn 200 m hohe Windräder gebaut werden.