Informationsveranstaltung der BI am 9.7.2021, 19.00 Uhr „unter freiem Himmel“ vor dem Dorfgemeinschaftshaus in Apelnstedt

Vermutlich die letzte Chance für Anwohner aus Apelnstedt und Volzum !

Nachdem der RGB das Gebiet zwischen Ahlum, Apelnstedt und Dettum im Raumordnungsplan als Gebiet für Windkraft ausgewiesen hat, liegt jetzt beim Landkreis Wolfenbüttel ein entsprechender Bauantrag vor. Es wird sich um einen Windpark mit Anlagen von einer Größe handeln, wie sie bisher an Land noch nicht errichtet wurden. Von Apelnstedt aus gesehen wird der südliche Horizont bis an die Grenze des Zulässigen (fast 120°, also 1/3 Kreisumfang) mit 250 m hohen Anlagen zugebaut werden.

Aktuell warten wir auf die Offenlegung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung. In der folgenden Auslageperiode besteht die letzte Chance, mit bürgerseitigen Einwänden der Betroffenen noch Einfluss auf das Genehmigungsverfahren, die Bauausführung und die Genehmigungsauflagen zur Schall- und Schattenbelastung zu nehmen. Arbeitsgruppen innerhalb der Bürgerinitiative Windpark ADe haben für Ahlum, Volzum und Dettum bereits sehr viel vorgearbeitet und für die Betroffenen in diesen Orten wichtiges Material für Einwände zusammengestellt, jedoch noch nicht für Apelnstedt.

An dieser Stelle ein Hinweis zum Thema Schall:

In den letzten Tagen standen vermehrt Artikel zu den umstrittenen Gefahren von Infrschallemissionen  und einem Rechenfehler der BGR in der Presse. Dieser Vorgang ist ohne jegliche rechtliche Relevanz und hat keinerlei EInfluss auf das anstehende Genehmigungsverfahren.

Nach aktuellen Berechnungen werden übrigens Apelnstedt und Volzum am stärksten von den Schallemissionen („Normalschall“) des geplanten Windparks betroffen sein. Daher ist es wichtig, dass die Betroffenen in diesen Orten informiert sind, um ihre Schutzrechte zu kennen und zu wissen, wie sie diese geltend machen können.

Wir werden dazu im Zusammenarbeit mit lokalen Politikern eine Informationsveranstaltung am Freitag, den 9.7.2021, am Dorfgemeinschaftshaus um 19.00 Uhr veranstalten.  Wenn auch Sie aktiv Ihre Schutzrechte wahrnehmen und Ihre Lebensqualität schützen wollen, dann kommen Sie vorbei!

Die Bürgerinitiative Windpark ADe

12.05.2021: Eine Klage gegen den verabschiedeten Raumordnungsplan ist eingereicht worden.

An dieser Stelle möchten wir kurz darauf hinweisen, dass einige unserer Mitglieder eine private Klage gegen den verabschiedeten Raumordnungsplan des RGB eingereicht haben. Ein erfahrener Verwaltungsrechtler hat sich des Themas angenommen. Nach unseren Auskünften liegen wohl inzwischen sieben unterschiedliche Klagen gegen den Raumordnungsplan (ROP) vor. Es bleibt spannend abzuwarten, wie sich hier der Sachverhalt weiter entwickeln wird. Wir werden berichten.

Wir erwarten zudem immer noch die Offenlegung der Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung durch den Landkreis Wolfenbüttel, so dass wir unsere erarbeiteten und gesammelten Einwände im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorbringen können. Bisher ist aber immer noch nichts veröffentlicht worden.

Wir kommen jetzt nach langer Zeit auf zwei Ebenen in die entscheidende Phase und sind – ehrlich gesagt – guten Mutes, was den Ausgang angeht.

Eure Bürgerinitiative Windpark ADe

03.02.2021: Update zur aktuellen Situation

Nachdem wir im letzten Posting bereits geschrieben hatten, dass wir erfolgreich vier Lärm-Imissionsmessungen durchgeführt haben, arbeiten wir zu diesem Zeitpunkt noch an Ergänzungen, da sich im Rahmen der Auswertung weitere Möglichkeiten aufgetan haben.

Wir konnten durch eigene Messungen feststellen, dass eine Ortschaft in unmittelbarer Nähe eine deutlich erhöhte Vorbelastung hat. Hier werden wir in den kommenden Wochen versuchen die Daten zu validieren und eine weitere gezielte Messung durch eine anerkannte Firma zu beauftragen. Wir werden dazu zeitnah berichten.

Aktuell rechnen wir damit, dass die UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) noch im ersten Quartal öffentlich gemacht wird. Wir werden dann ein paar Wochen Zeit haben, um unsere gesammelten Einwände auf allen Gebieten, nicht nur zum Thema Lärm, einzureichen.

Die von uns erstellten Einwände werden vorher noch von einem Fachanwalt in Hinblick auf die Rechtskonformität überprüft.

Wir haben innerhalb der BI bereits in vielen Bereichen einen sehr hohen technischen Kenntnisstand zu vielen Themen rund um die Regelwerke, Auflagen, Risiken, Nachbarschaftsrechte und Gefahren zum Thema Windkraft sammeln können. Wir werden weiterhin alles in unserer Macht stehende tun, um für die Rechte der Anwohner in den angrenzenden Ortschaften einzutreten und sehen zur Zeit viele Ansatzmöglichkeiten, hier im Rahmen des anstehenden Genehmigungsverfahrens erfolgreich tätig werden zu können.

Für all diese Aktivitäten sind wir noch auf weitere Spenden angewiesen. Daher freuen wir uns natürlich über jeden eingehenden Euro. Die Konten, die wir bereits kommuniziert haben, behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.

Eure Windpark-ADe

2. Update zu den Nullemissionsmessungen

Inzwischen haben vier Messungen stattgefunden. Zwei davon in Ahlum, eine in Dettum und eine in Volzum.Hierfür sind knapp 40.000€ aufgebracht worden. Ein großes Dankeschön an dieser Stelle an alle Unterstützer/innen und an alle Beteiligten. Wir haben nicht nur einige interessante Vorbelastungen entdecken können, sondern haben jetzt auch valide, gerichtsfeste Daten, sollte es am Ende doch zu einem Bau des Industrie-Windparks kommen. Über das weitere Geschehen werden wir Euch in den kommenden Wochen und Monaten auf dem Laufenden halten. 

Eure Windpark-ADe Initiative

Update zu den Nullemissionsmessungen

Liebe Mitstreiter,
an dieser Stelle wollen wir Euch ein kurzes Update zu den Nullemissionsmessungen zukommen lassen.
Wie bereits im letzten Update geschrieben sind inzwischen zwei unabhängige Messungen der Vorbelastungen in Ahlum erfolgt. Nachdem jetzt zum heutigen Stand insgesamt 9.261€ auf dem Konto mit der Priorität Dettum eingegangen sind, vielen DANK! dafür, werden wir jetzt den nächsten Auftrag vergeben.Ein Termin für eine Messung in Dettum war bereits reserviert und die Messung wird nun im November erfolgen.Damit haben wir für den „worst case“, also nach dem Bau des Windparks, erst einmal eine gute Grundlage geschaffen um später mit validen Daten gegen zu hohe Lärmemissionen vorgehen zu können.
Wir sind zeitgleich auch noch an vielen anderen Themen dran und werden berichten, sobald uns hier wichtige Informationen und Erkenntnisse vorliegen.
Eure Windpark-ADe Initiative

Danke für eure Unterstützung!

Hallo liebe Mitstreiter,


wir sagen vielen Dank!

Inzwischen sind eine Menge Unterstützungsbeiträge auf den Konten eingegangen. Stand 6.9.2020 waren es für das Konto mit Priorität für

1. Ahlum 2.871 €

2. Dettum 6.615 €

Die ersten zwei Nullmessungen haben bereits in Ahlum stattgefunden. Wir planen jetzt zeitnah mit den nächsten zwei Messungen in Dettum und Volzum oder Apelnstedt.

Weitere Unterstützungsgelder hierzu wären sehr hilfreich. Für alle, die dazu Fragen haben stehen wir gerne mit Rede und Antwort zur Verfügung. Auf dem Flyer sind sowohl eine Email-Adresse als auch eine Handynummer angegeben.

Eure Windpark ADe-Initiative

Aktueller Stand des Verfahrens im April 2019

„In ihrer Sitzung am 14.03.2019 hat die Verbandsversammlung den Entwurf zur 1. Änderung des RROP 2008 als Satzung beschlossen und die Verwaltung beauftragt, den Entwurf dem Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig zur Genehmigung (ArL) vorzulegen. Die Prüfung der Unterlagen durch das ArL wird voraussichtlich 3 Monate in Anspruch nehmen.“ So heißt es zur Zeit auf der Homepage des Regionalverband Braunschweig (RGB) zum Thema „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ in unserer Region.

Auch das Gebiet „WF-Ahlum 01“ zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum ist ist Bestandteil dieses Satzungsbeschlusses, der zur Zeit vom ArL geprüft wird.

In zwei Präsentationen stellen wir hiermit Informationen zu einigen vom RGB nicht berücksichtigten Belangen im Zusammenhang der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramm 2008 (RROP 2008)“ online, die insbesondere das Vorranggebiet für Windenergie „WF-Ahlum 01“ betreffen:

BI-Präsentation zu Ahlum-01

Begleittext zu BI-Präsentation zu Ahlum-01

Allen, die die Sorgen der Mitglieder der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe nicht nachvollziehen können, sei die knapp 30-minütige Reportage der ZDF-Sendung „planet-e“ unter dem Titel „Infraschall – unerhörter Lärm“ empfohlen. Unter folgendem Link ist die Sendung noch bis zum 01.11.2019 in der ZDF-Mediathek verfügbar:

https://www.zdf.de/dokumentation/planet-e/planet-e-infraschall—unerhoerter-laerm-100.html

Stellungnahme zur Veröffentlichung der Unterlagen zum Verfahrensschritt „Erörterung“ durch den Regionalverband Großraum Braunschweig (früher „ZGB“)

Darin wird weiterhin die Potentialfläche „AHLUM 01“ als Potentialfläche ausgewiesen.

Was ist aus den zahlreichen Einwänden der Betroffen und damit Verfahrensbeteiligten geworden?

Wenn man die Einwände und die dazugehörigen Stellungnahmen des RGB durcharbeitet, dann fallen unter anderem folgende Punkte stark auf:

  • Oft wird als Begründung für die Nicht-Berücksichtigung genannt, dass sinngemäß „bei Berücksichtigung dieses Argumentes ein Ausweis als Potentialfläche nicht möglich sei“. Anstelle einer sachlichen Prüfung werden offensichtliche politische Vorgaben umgesetzt.
  • Oft wird bei nicht von der Hand zu weisenden Argumenten auf ein späteres Gutachten verwiesen, statt sich mit diesen Einwänden auseinanderzusetzen und daraus entsprechende Konsequenzen zu ziehen.
    Stattdessen wird die Entscheidung auf die jeweilige Genehmigungsbehörde verlagert, obwohl bereits der RGB dieses hätte tun können.
  • Sehr „ungewöhnlich“ ist die Stellungnahme zum Brutvorkommen des Rotmilans am Vilgensee: Das Ausnahmejahr 2014 wird als Referenz herangezogen, die folgenden und vorhergehenden Jahre aber nicht berücksichtigt, obwohl dem RGB für die Jahre 2013, 2015 und 2016 ein Nachweis über die Brutplätze zur Verfügung gestellt wurde.
  • Auch sehr „ungewöhnlich“ ist die Stellungnahme zum Thema Infraschall: „Bereits jenseits einer Entfernung von 250 m führt es nicht mehr zu einer erheblichen Belästigung durch Infraschall.“
    Dabei werden existierende wissenschaftliche Erkenntnisse und bereits aktualisierte Richtlinien vollkommen außer Acht gelassen.
  • Der Erfahrung widersprechend wird mehrfach behauptet, dass auf 1000 m Abstand viele Windkraftanlagen genauso laut seien wie eine. Jeder weiß aber, dass eine Schulklasse lauter ist als ein einzelnes Kind und auch weiter zu hören ist.
  • Die sicher „ungewöhnlichste“ Stellungnahme ist diejenige zum Schattenwurf auf Ahlum und Dettum. Es wird behauptet, die Potentialfläche läge südlich von Ahlum.
    Es ist leicht überprüfbar, dass diese Aussage nicht den Tatsachen entspricht, da sich die Fläche genau zwischen Dettum und Ahlum in West-Ost-Richtung erstreckt.
    Folglich sind auch die vom RGB angeführten Aussagen zum Schattenwurf schlicht falsch.
    Man fragt sich wirklich, ob das bewusst so falsch beantwortet wurde, weil man diesen Einwand nicht sachgerecht beantworten wollte, oder aus Mangel an Sachkenntnis nicht beantworten konnte.
  • Beim Einwand Schattenwurf wird zudem konkret nur auf die Masten eingegangen, die angeblich ab 1300 m keinen sichtbaren Schatten mehr werfen. Wenn das stimmt, dann ist es unverständlich, dass die Abstände zur Wohnbebauung nicht auf 1300 m erhöht, sondern bei 1000 m belassen wurden.
  • Immerhin wird das Argument der Gefährdung der Fledermäuse durch eventuelle Abschaltungen kommentiert.

Insgesamt muss man den Eindruck haben, dass hier politische Vorgaben erfüllt werden mussten, oder keine Fachleute am Werke waren. Leider hat dieses Vorgehen bei derartigen Verfahren inzwischen System. Zahlreiche Raumordnungsverfahren wurden mit fehlerhaften Begründungen, mit sachlichen Fehlern oder mit Überschreitungen des Zulässigen verabschiedet. Oft haben die zuständigen Genehmigungsbehörden dann auf dieser Basis Betriebsgenehmigungen erteilt. Es blieb dann Aufgabe der Betroffenen, die im Verfahren gemachten sachlichen Fehler und Überschreitungen des Zulässigen gerichtlich klären zu lassen. Und wenn die Betroffenen im vorhergehenden Raumordnungsverfahren keine entsprechenden Einwände eingereicht hatten, konnten sie später auch nicht klagen.
Leider ist das geltende Rechtsprechung.

Wie geht es jetzt beim RGB weiter?

Am 13.02.2018 gibt es eine Erörterung mit den Trägern öffentlicher Belange (z.B. die Kommunen und öffentliche Verwaltungen), unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass weder gewählte Ratsmitglieder noch Bürger oder sonstige Verfahrensbeteiligte wie wir daran teilnehmen dürfen.

Das Ergebnis dieser Erörterung soll dann schon bis zum 28.02.2018, also innerhalb von nur zwei Wochen, in die Schlussfassung eingearbeitet sein !

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes soll dann im Mai 2018 das Raumordnungsprogramm verabschieden. Danach muss die Landesplanungsbehörde das Raumordnungsprogramm prüfen und genehmigen, bevor der Plan Rechtskraft erlangt.

Von da an können potentielle Investoren die notwendigen Genehmigungen beantragen und dann Windräder bauen.

Und wie geht es jetzt in der Bürgerinitiative weiter?

Zwei Mitglieder der BI haben sich bereit erklärt, einen Fachanwalt zu fragen, ob und gegebenenfalls welche Möglichkeiten wir Bürgerinnen und Bürger haben, gegen den RROP juristisch vorzugehen. Sobald diese Informationen vorliegen, wird hier darüber berichtet werden.

Ferner sollen auch die konkreten Möglichkeiten von vorsorglichen und im Zweifelsfall vor Gericht verwendbaren Schallmessungen in unserer Region geprüft werden. Auch über das Ergebnis dieser Prüfung wird hier berichtet werden.

Es lohnt sich jetzt also wieder regelmäßig die Homepage der BI zu besuchen.

Stellungnahme an den ZGB

Bis zum kommenden Freitag, den 20. Mai 2016, haben Sie im Rahmen der 2. Offenlegung zur Änderung des RROP die Möglichkeit, zur Ausweisung einer Windparkfläche zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum (Potentialfläche AHLUM-01) Stellung zu nehmen. Wichtig ist dabei, daß die Stellungnahme bis zum 20. Mai beim ZGB (Zweckverbandes Großraum Braunschweig), Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig eingeht! Dieses geht per Post (entscheidend ist, wie gesagt der Eingang des Schreibens am 20.05. beim ZGB!) oder Sie bringen Ihre Stellungnahme persönlich beim ZGB vorbei.

Wir veröffentlichen hiermit eine Muster-Stellungahme, die Ihnen als Vorlage bzw. Hilfe dienen kann. Es ist wichtig, daß Sie Ihre Anregungen, Hinweise und Sorgen dem ZGB so individuell und umfangreich wie möglich mitteilen. Unsere Muster-Stellungnahme hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es gibt bestimmt noch weitere Punkte, die in unserer Muster-Stellungnahme noch nicht erwähnt wurden…

Wichtig ist jedoch, daß vom ZGB im Rahmen der 2. Offenlegung nur Stellungnahmen zu Änderungen in Bezug auf die 1. Offenlegung berücksichtigt werden! Das sind die roten (Streichungen aus der 1. Offenlegung) bzw. grünen (Ergänzungen zur 1. Offenlegung) Textpassagen in dem Gebietsblatt AHLUM-01.

Die Muster-Stellungnahme finden Sie hier: Word (doc)   PDF

Das Gebietsblatt AHLUM-01 finden Sie hier: PDF

Das Rotmilan-Gutachten finden Sie hier: PDF

Alle Unterlagen zur 2. Offenlegung finden Sie auf der Seite des ZGB unter: http://www.zgb.de/regionalplanung/wind/zweite-offenlage/

Alle Informationen zur Änderung des RROP finden Sie auf der Seite des ZGB unter: http://www.zgb.de/wind/

Potentialfläche_AHLUM_01_Stand_05_2016

 

Die gelbe Fläche ist die Windpotentialfläche AHLUM-01 nach dem aktuellen Stand. Nach derzeitiger Planung könnten auf der Fläche siebzehn 200 m hohe Windräder gebaut werden.