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Macht der Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Unter dieser Überschrift berichtet die Zeitung DIE WELT Anfang März über eine staatliche Untersuchung in Dänemark. Zur Zeit werden bei unseren nördlichen Nachbarn kaum noch Windräder gebaut, weil es zu mehreren Vorfällen kam, die darauf schließen lassen, dass Infraschall, der von WEA’s ausgeht, doch nicht so ungefährlich ist, wie allgemein behauptet wird. Eine vom dänischen Staat in Auftrag gegebene Studie soll nun für Klärung sorgen.

Die Bürgerinitiative WINDPARK ADe begrüßt diese Initiative des Landes Dänemark. Wie von Seiten der BI schon immer gesagt, ist die Bürgerinitiative WINDPARK ADe nicht gegen die Energiewende. Es muß jedoch gewährleistet sein, daß von Windrädern keine Gefahren für die Anwohner ausgehen. Nebulöse Fakten, die nicht durch Forschungsergebnisse belegbar sind, oder Aussagen wie „Was man nicht hört, kann auch nicht schädlich sein!“ helfen hier nicht weiter. Fundierte Studien bzw. Forschungsergebnisse würden die Anwohner von Windparks in diesem Punkt deutlich mehr beruhigen.

Den Zeitungsartikel aus DER WELT finden Sie unter http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html

Stellungnahme unserer BI zu den Themen „Umweltauswirkungen“ und „Landschaftsbild“

Zur Ausweisung einer Potentialfläche für Windenergie zwischen den Dörfern Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum veröffentlicht die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe nach Durchsicht der Unterlagen des ZGB im Rahmen des „Öffentlichen Beteiligungsverfahren“ zu den Themen „Umweltauswirkungen“ und „Landschaftsbild“ die folgende Stellungnahme (bitte auf das Bild klicken):

Vorschau-Stellungnahme-Umwelt-Landschaft

Stellungnahme der Bürgerinitiative zum „Informationspapier SCHALL“ des ZGB

Ende 2012 hatte der ZGB auf seiner Internetseite ein „Informations- und Positionspapier zum Themenkomplex Schall/Infraschall“ veröffentlicht. Der Arbeitskreis SCHALL der Bürgerinitiative hat hierzu eine Stellungnahme geschrieben, die wir hiermit, nachdem wir alle Mitglieder des ZGB vorab darüber informiert haben, auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Es bleibt festzuhalten, daß die Bürgerinitiative auf Ihre detaillierten Berechnungen anhand der z. Zt. in Überarbeitung befindlichen DIN 45680:2011-8 zum Themenkomplex „Belastung der Anwohner von Windenergieanlagen durch tieffrequenten Schall“, die Herrn Palandt (ZGB) seit August 2012 vorliegen, bis heute keine Stellungnahme bzw. Antwort erhalten haben.

Unsere Stellungnahme kann hier heruntergeladen werden.

Vortrag zum Thema „Windenergieanlagen und Schall“ der BI

Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Thema „Gesundheitsgefährdung durch von WEA´s ausgehendem Schall“ beschäftigt. Dabei wurden Parteien, Kommunal- und Gemeindepolitiker sowie interessierte Bürger in zahlreichen Vorträgen umfangreich informiert. Eine „Kurzform“ dieser Vorträge wollen wir nun auf unserer Homepage veröffentlichen.

Neben einem kurzen Abriss zum Thema Schall und allgemeinen Informationen zum geplanten Windpark Ahlum-Dettum beinhaltet dieses Dokument auch die Ergebnisse der von der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe erstellten Abstandsberechnungen zwischen Windrädern und Wohnbebauung. Bei diesen Berechnungen handelt es um die Anwendung von Messdaten aus einem existierenden Windpark bei Nauen auf die zur Zeit in Überarbeitung befindliche DIN 45680:2011-08. Diese Norm (in der zur Zeit noch gültigen Fassung DIN 45680:1997-03) ist bereits heute für die Genehmigung von Windkraftanlagen maßgeblich.

Die Ergebnisse dieser Berechnungen der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe zeigen daher keine „willkürlich selbst erdachten“ Mindestabstände zu Windrädern und sollen auch nicht als „Panikmache“ bewertet oder heruntergespielt werden. Es handelt sich schlicht und ergreifend um mathematische Berechnungen, anhand neutral ermittelter Messdaten und einer in Zukunft für die Genehmigung bindender DIN-Norm. Weder Messdaten, noch DIN-Norm sind von unserer Bürgerinitiative in irgendeiner Weise beeinflussbar! Die Berechnungen wurden und werden aktuell von verschiedenen Seiten überprüft.

Dem ZGB liegen die Berechnungen seit August 2012 vor. Zwar beteuert man von Seiten der Verwaltung stetig, dass keine Gefahren durch Schall von den Windrädern ausgehen. Eine konkrete Stellungnahme zu den Berechnungen der Bürgerinitiative gab es jedoch auch von dieser Seite bis heute nicht.

Die Kurzform der Vorträge können Sie herunterladen: PDF-Datei

Gefahren und Argumente

Gefährdung durch tieffrequenten Schall

Moderne Windkraftanlagen laufen relativ ruhig. Getriebe und andere technische Teile der Windkraftanlagen wurden soweit optimiert, dass (zumindest in der ersten Zeit) kaum hörbare Schallemissionen von den Anlageteilen ausgehen.

Zu hören bleibt jedoch ein pulsartiges Rauschen. Dieses entsteht, wenn ein Flügel den Turm des Windrades passiert. In diesem Moment entsteht durch Verwirbelungen und Unterdruck eine Schallwelle. Diese ist z. T. hörbar (Rauschen) aber in erster Linie als „Schalldruckwelle“ nicht hörbar, da sich die Frequenz der Welle im Bereich unter 20 Hz befindet. Die Schallwellen mehrerer Windräder können sich addieren.

Dass Schallwellen nicht nur störend sind, sondern krank machen können, ist wissenschaftlich erwiesen! Im Bereich von 20 Hz bis etwa 60 Hz (tieffrequenter Schall) klagen Betroffene oft über ein im Kopf auftretendes Dröhn-, Schwingungs- oder Druckgefühl, das nur bedingt von der Lautstärke abhängig ist und bei stationären Geräuschimmissionen zu starken Belästigungen führt.

Im Bereich unter 20 Hz (Infraschall) besteht keine ausgeprägte Hörempfindung mehr. Jedoch können Frequenzen bis hinunter zu etwa 1 Hz wahrgenommen werden. Menschen nehmen das überwiegend als Pulsationen und Körperresonanzen wahr. Die Betroffenen spüren Ohrendruck, und klagen vielfach über Unsicherheits- und Angstgefühle. Als spezielle Wirkung ist die Herabsetzung der Atemfrequenz bekannt.

Für die Genehmigung von Windrädern wird unter anderem die DIN 45680:1997-03 herangezogen. Diese Norm wird aktuell dahin gehend überarbeitet, dass in Zukunft tieffrequenter Schall stärker berücksichtigt wird. Auf Basis dieser Entwurfsfassung der DIN (E) 45680:2011-08 hat die Bürgerinitiative Windpark-ADe eine Berechnung auf der Grundlage von Messwerten eines tatsächlich existierenden Windparks durchgeführt, um die erforderlichen Abstände zwischen Wohnbebauung und Windrädern zu prüfen.

Das Fazit dieser Berechnung lautet: Ein Abstand von 1.000 m zwischen dem Windpark und den umliegenden Ortschaften ist bei weitem nicht ausreichend, um annähernd den Anforderungen der überarbeiteten DIN (E) 45680:2011-08 zu genügen!

Die Bürgerinitiative Windpark-ADe fordert daher, die Gesundheitsgefahren durch tieffrequenten Schall, der von Windrädern ausgeht, ernst zu nehmen und wissenschaftlich abzuklären! Nach heutigem Stand der Technik veraltete DIN-Normen und Zulassungskriterien sind vor dem Hintergrund der immer größer und leistungsstärker werdenden Windkraftanlagen nicht zu akzeptieren.

Die Abstände zwischen Windrädern und der Wohnbebauung müssen so dimensioniert werden, dass eine Gefährdung der Anwohner ohne „wenn und aber“ auszuschließen ist!

Atommülllager ASSE

Der Umstieg auf „Erneuerbare Energien“ steht im direkten Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Atomenergie. Und gerade den Menschen in unserer Region werden die Folgen der Atomkraft durch den ASSE-Schacht vor der eigenen Haustür auf beängstigende Weise täglich von neuem vor Augen geführt.

Bis heute ist die Problematik um den Atommüll in der ASSE noch ungeklärt. Ob und wie die schadhaften Fässer jemals aus dem Bergwerk kommen, ist bis heute ungeklärt.

Und wenn der Atommüll aus dem Bergwerk geholt wird, so werden die Menschen rund um die Asse noch über viele Jahre mit den Gefahren leben müssen. Ein Zwischenlager muss gebaut werden und der Atommüll muss abtransportiert werden…

Die Bürgerinitiative Windpark-ADe stellt klar, dass sie für eine Lösung der ASSE-Problematik ohne Kompromisse ist. Auch liegt es uns fern, dieses äußerst problematische Thema um die Rückholung des Atommülls aus der Asse herunterzuspielen oder mit der Thematik um den geplanten Windpark „zu vermengen“.

Die Bürgerinitiative Windpark-ADe fordert jedoch, dass die  Ängste und Sorgen der Menschen ernst genommen werden. Atommülllager und Industriewindpark stellen für viele Bewohner eine unzumutbare Doppelbelastung dar! Dieses gilt sowohl für die Sorge um die eigene Gesundheit als auch die Sorge über die finanzielle Abwertung von Eigentum bzw. Grundbesitz.

Die Bürgerinitiative Windpark-ADe fordert eine wissenschaftliche Bestätigung, wonach die Geologie bzw. Stabilität des „Bergwerks ASSE“ durch vom geplanten Windpark ausgehende Vibrationen bzw. Verdichtungen im Erdreich nicht gefährdet wird. Es wird in diesem Zusammenhang immer wieder auf den Windpark bei Remlingen verwiesen, der der Schachtanlage noch näher ist als der geplante Windpark bei Ahlum-Dettum. Fakt ist jedoch, dass die Stabilität des Bergwerkes stetig ab- und der Wassereintritt im Bergwerk stetig zunimmt. Dieses muss Ursachen haben, die es gilt, aufzuklären.

Landschaftsbild

Ein Industriewindpark zwischen Ahlum und Dettum wird das Landschaftsbild der „Toskana des Nordens“ nachhaltig verändern. In der weiten, trichterartigen Ebene zwischen Asse und Elm werden die 185 m hohen Windräder den Landschaftseindruck weit sichtbar beherrschen.

Im Gutachten des ZGB zum Thema „Landschaftsbild und Windenergieanlagen“ aus dem Jahr 1997 heißt es u.a. : „[…] Somit wird für den Dorm, den Elm, die Asse, den Heeseberg, den Oderwald und den Salzgitter-Höhenzug eine hohe Empfindlichkeit des Landschaftsbildes bezüglich der Aufstellung von WEA festgestellt. Auch in den Randlagen besteht eine hohe Empfindlichkeit, da sie von den Höhenzügen gut einsehbar sind bzw. die Voraussetzung für eine weithin unbeeinflußte Kulissen-wirkung der Höhenrücken in der offenen Landschaft darstellt. […]“. Ein Windpark zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum würde diese „Kulissenwirkung“ der Höhenzüge Elm und Asse nachhaltig zerstören und damit dem Ostbraunschweigischem Hügelland ein Stück seiner Identität nehmen.

Anmerkung: Der ZGB lässt das z. Zt. noch gültige Landschaftsbildgutachten überarbeiten und an die „neuen Gegebenheiten“ anpassen…

Landverbrauch

Der Ackerboden zwischen Ahlum und Dettum gilt als sehr ertragreich und hat mit bis zu 90 Bodenpunkten (auf einer Skala zwischen 7 bis 100) eine sehr hohe Qualität. Durch einen Windpark mit ca. 30 Windrädern würden ca. 10,6 ha Land durch Zuwegungen, Fundamente und Standflächen dauerhaft versiegelt und nicht weiter für den Ackerbau nutzbar sein (Quelle: „Konzept Windvorhaben auf Forstflächen des ehemaligen TÜP Wünsdorf“, ÖKOTEC Management GmbH, Berlin). Auf dieser Fläche (10,6 ha) könnte man ca. 90 t Getreide ernten, eine Menge, aus der ca. 67 t Mehl bzw. 40.000 Brote (je nach Art und Mehl) produziert werden können.

Sicherlich gibt es Energieformen, die deutlich mehr Land „in Anspruch nehmen“. Die Frage stellt sich jedoch, ob es in Zeiten globale Missernten und Klimaveränderungen ethisch vertretbar und sinnvoll ist, so hochwertigen Boden, wie wir ihn zwischen Ahlum und Dettum vorfinden, für die Lebensmittelproduktion zu blockieren. Es gibt mit Sicherheit deutlich unfruchtbareres Land, dass für die Energiegewinnung geeigneter ist.

Natur- und Artenschutz

Das Landschaftsschutzgebiet „Vilgensee“ grenzt direkt an den geplanten Windpark an. Es dient den Menschen nicht nur als Naherholungsgebiet sondern auch als Rückzugsgebiet für zahlreiche Tierarten. So gibt es hier eine große Population an Fledermäusen. Aber auch der vom Aussterben bedrohte „Rot Milan“ brütet in diesem Schutzgebiet. Der von den Windrädern ausgehende Schall und Lärm gefährdet die dort lebenden Tierpopulationen.
Die Bürgerinitiative Windpark-ADe fordert daher, dass dieses Rückzugsgebiet für zahlreiche Tierarten durch rücksichtslose Industrie-Windpark-Planungen nicht gefährdet werden darf.

Befeuerung

Windkraftanlagen über 100 m Gesamthöhe werden am Tag mit Weißlicht und nachts mit Rotlicht beleuchtet. Das Blinken ist weithin sichtbar und kann nicht nur für Anwohner als störend empfunden werden. Auch für den Verkehr auf der viel befahrenen Landesstraße zwischen Ahlum und Dettum kann es durch Ablenkung der Fahrer durch die Befeuerung zu Gefährdungen im Straßenverkehr kommen.

Eiswurf

Bei bestimmten Klimalagen kann es im Winter zu Vereisung der Rotorblätter kommen. Einzelne „Eisbrocken“ können sich lösen und bis zu 300 m weit geschleudert werden. Daher gibt es in vielen Windparks Warnschilder, die auf dieses Phänomen hinweisen und ein „Betreten auf eigene Gefahr“ gestatten. Vom zur Zeit favorisiertem Betreiber ist eine „Rotorblätterheizung“ zugesagt worden, so dass es nicht zu Eiswurf kommen soll.

Alternative Standorte

Die Bürgerinitiative Windpark-ADe spricht sich für die Gewinnung von Energie durch Windkraft an Standorten aus, an denen ausreichend Abstand zur Wohnbebauung gegeben ist. Konkrete Standorte könnten sein:

– OFFSHORE-Windparks auf See
– Ehemalige Truppenübungsplätze / ehemaliges Grenzgebiet
– Industrieanlagen, wie z. B. die VW-Teststrecke Ehra-Lessien
– Standorte an Autobahnen (auch in Waldstücken)
– dünn besiedelte Regionen