Archiv für den Monat: April 2016

Treffen des „erweiterten Leitungsteams“

Nachdem nun endlich der ZGB die geänderten Potentialflächen im Rahmen der 2. Offenlage veröffentlicht hat, ist jetzt die betroffene Bevölkerung wieder am Zug. Aus diesem Grund traf sich am 06. April 2016 das „erweiterte Leitungsteam“ zu einer Strategiebesprechung. 15 Mitglieder der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe gingen die einzelnen Punkte, die gegen den Windpark zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum, Hachum und Volzum sprechen, gemeinsam durch.
Dabei wurde erneut deutlich, daß viele Fragen im Rahmen der geplanten Ausweisung der Potentialfläche noch immer ungeklärt sind. Die Tatsache, daß der ZGB die teilweise sehr umfangreichen Eingaben vieler Bürger im Rahmen der ersten Offenlage bis heute nicht beantwortet hat, sorgt für großen Unmut.
Die Punkte, die im aktualisierten Gebietsblatt „WF Wolfenbüttel Ahlum 01“ beschrieben sind, werden nun von einzelnen Arbeitsgruppen geprüft. Es ist geplant, kurzfristig eine „Musterstellungnahme“ zu erarbeiten, die dann für jedermann auf der Internetseite windpark-ade.de zur Verfügung gestellt wird. Einigkeit bestand darin, daß die Möglichkeit zur Stellungnahme in jedem Fall wahrgenommen werden sollte!
Ein Gesprächsthema war natürlich auch die „Causa Tanke“. Noch bevor die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, die Unterlagen zur 2. Offenlage einzusehen, nutzte der Vorsitzender der Verbandsversammlung, Detlef Tanke, diese Unterlagen, um zusammen mit einer Bürgerinitiative in Hillerse einen Fehler in der Flächenberechnung des ZGB zu entdecken und den Windpark „vor seiner Haustür“ zu stoppen. Darüber, daß diese Sache schon ein gewisses „Geschmäckle“ hat, waren sich alle einig…
Besprochen wurde zudem, die bereits geplante „beweissichernden Schallmessung“ nun durchzuführen. Eine Firma soll mit der so genannten „0-Schall-Messung“ beauftragt werden. Somit hätte man, wenn der Windpark in Betrieb ist, Referenz-Werte, wie die „Schall-Belastung“ in den umliegenden Ortschaften vor dem Bau der Windräder war. Auf diese Weise kann nachgewiesen werden, wieviel Schall tatsächlich von den Windrädern ausgeht. Die beweissichernde Schallmessung ist notwendig, um beim späteren Betrieb eines möglichen Windparks Überschreitungen der Schall-Grenzwerte nachweisen und gegebenenfalls Abschaltungen der Windkraftanlagen, z. B. während der Erholungszeiten (in der Nacht oder am Wochenende), erwirken zu können.
Ein weiteres Treffen des „erweiterten Leitungsteams“ wurde für Mitte April vereinbart. Über Hinweise und Ideen würden wir uns sehr freuen.

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Offenlage läuft

Die 2. Offenlage des ZGB-Entwurfs zur Änderung des RROP 2008 liegt jetzt vor. Die Potentialfläche für Windenergienutzung zwischen den Orten Ahlum, Apelnstedt, Dettum, Hachum und Volzum hat sich dabei gegenüber der ersten Offenlegung deutlich vergrößert. Hauptgrund dafür ist ein Gutachten des ZGB, wonach im Jahr 2014 der Rotmilan nicht am Vilgensee gebrütet haben soll, obwohl ein Gutachten einen Brutstandort im Jahr 2012 nachgewiesen hat. Der Brutplatz des Schwarzmilan am Vilgensee ist laut dem aktuellen Gutachten vermutlich durch den 2012/2013 erfolgten Holzeinschlag zerstört worden.
Die für die 2. Offenlage ermittelten Potenzialflächen und ihre Eignung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung werden in den so genannten Gebietsblättern abgewogen und beschrieben. Das Gebietsblatt „WF Wolfenbüttel Ahlum 01“ finden Sie als PDF-Datei hier.

Alle weiteren Unterlagen, Gutachten und Karten zur 2. Offenlage finden Sie unter: http://www.zgb.de/regionalplanung/wind/zweite-offenlage/

Bis zum 20. Mai 2016 besteht nun die Möglichkeit, sich schriftlich (Post oder E-Mail) zu dem Entwurf beim ZGB (Zweckverband Großraum Braunschweig) äußern. Das Leitungsteam der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe wird auch zu diesem Beteiligungsverfahren eine „Musterstellungnahme“ erstellen und auf dieser Seite ins Netz stellen.