Bis zum 31. Januar 2012 können Einwendungen an den Zweckverband gerichtet werden. Dies muss schriftlich erfolgen. Die Frist ist nicht eingehalten, wenn man das Schreiben bis dahin auf den Weg bringt, vielmehr muss das Schreiben am 31. Januar 2012 beim Zweckverband eingegangen sein. Wer sich nicht auf den Postweg verlassen möchte, kann das Schreiben direkt in Braunschweig, Frankfurter Straße 2 (Art Max Gelände) dort abgeben.
Wer also Einwendungen geltend machen möchte, aber nicht richtig weiß, wie man das formulieren soll, kann sich z.B. das anliegende Muster ansehen: