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Bürgerinitiative gegen einen Windpark Ahlum-Dettum

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Archiv der Kategorie: Wolfenbütteler Schaufenster

Aus “Wolfenbütteler Schaufenster” vom 29.01.2012: Geplante Bürgerbefragung

Dieser Beitrag wurde am 30. Januar 2012 von Frank Isensee unter Allgemein, Presseberichte, Wolfenbütteler Schaufenster veröffentlicht.

Aus “Wolfenbütteler Schaufenster” vom 25.01.2012: Mögliche Nutzung von Windenergie

Dieser Beitrag wurde am 26. Januar 2012 von Frank Isensee unter Allgemein, Presseberichte, Wolfenbütteler Schaufenster veröffentlicht.

Aus “Wolfenbütteler Schaufenster” vom 23.01.2012: Gründung der Bürgerinitiative und die erste Demonstration am Landschaftsschutzgebiet “Vilgensee”

Zum Vergrößern bitte auf das Bild klicken:

Dieser Beitrag wurde am 23. Januar 2012 von Frank Isensee unter Allgemein, Presseberichte, Wolfenbütteler Schaufenster veröffentlicht.

Aus „Wolfenbütteler Schaufenster“ vom 22.01.2012: In der Nachbargemeinde Sickte kein Windpark?

Nachbargemeinde lehnt Aufbau von Windpark ab … hier der Bericht aus dem Wolfenbütteler Schaufenster über den Beschluss des Sickter Bauauschusses:

Dieser Beitrag wurde am 23. Januar 2012 von Frank Isensee unter Allgemein, Presseberichte, Wolfenbütteler Schaufenster veröffentlicht.

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Information

Einführung
Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADE spricht sich ausdrücklich für die regenerative Energiegewinnung aus. Dazu gehört selbstverständlich auch die Windenergie.

Allerdings dürfen Windparks nur dort entstehen, wo die Gesundheit der Anwohner durch Schallemission nicht gefährdet wird! Berechnungen der BI WINDPARK-ADe haben ergeben, dass 1000 m Abstand zur Wohnbebauung bei weitem nicht ausreichend sind! Eine Gefährdung der Wohnbevölkerung muss ohne „wenn und aber“ ausgeschlossen werden.

Wir sind der Meinung, dass eine Region, in deren unmittelbarer Nähe die Rückholung des Atommülls aus dem ASSE-Bergwerk noch immer nicht geklärt ist und ein oberirdisches Zwischenlager für eben diesen Atommüll entstehen könnte, nicht auch noch zusätzlich mit der Errichtung und dem Betrieb eines Windindustrieparks mit bis zu 30 Windenergieanlagen, die jeweils mindestens 185 m hoch sind, belastet werden darf.

Wir fordern wissenschaftlich gesicherte Nachweise darüber, dass eine derartige Windindustrieanlage keine Auswirkungen auf die Stabilität des Bergwerks ASSE haben wird und durch die Errichtung einer solchen Windindustrieanlage die vollständige Rückholung des Atommülls aus dem Bergwerk ASSE nicht gefährdet wird.

Wir weisen darauf hin, dass nach derzeitigem Planungsrecht eine Einschränkung bei der Anzahl der Anlagen (1 Anlage pro 10 ha Fläche) oder deren Höhe nicht möglich ist, sofern eines der im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des ZGB vorgesehenen Gebiete für die Windenergienutzung festgelegt wird. Die Diskussion über einen „kleineren Windpark“ oder andere „Kompromisslösungen“ ist zwar möglich und begrüßenswert, hat letztlich aber keinerlei Bindung oder Einschränkungen für die möglichen Betreiber eines Windparks.
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Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADE spricht sich ausdrücklich für die regenerative Energiegewinnung aus. Dazu gehört selbstverständlich auch die Windenergie. Allerdings dürfen Windparks nur dort entstehen, wo die Gesundheit der Anwohner durch Schallemission nicht gefährdet wird! Berechnungen der BI WINDPARK-ADe haben ergeben, dass 1000 m Abstand zur Wohnbebauung bei weitem nicht ausreichend sind! Eine Gefährdung der Wohnbevölkerung muss ohne „wenn und aber“ ausgeschlossen werden. Wir sind der Meinung, dass eine Region, in deren unmittelbarer Nähe die Rückholung des Atommülls aus dem ASSE-Bergwerk noch immer nicht geklärt ist und ein oberirdisches Zwischenlager für eben diesen Atommüll entstehen könnte, nicht auch noch zusätzlich mit der Errichtung und dem Betrieb eines Windindustrieparks mit bis zu 30 Windenergieanlagen, die jeweils mindestens 185 m hoch sind, belastet werden darf. Wir fordern wissenschaftlich gesicherte Nachweise darüber, dass eine derartige Windindustrieanlage keine Auswirkungen auf die Stabilität des Bergwerks ASSE haben wird und durch die Errichtung einer solchen Windindustrieanlage die vollständige Rückholung des Atommülls aus dem Bergwerk ASSE nicht gefährdet wird. Wir weisen darauf hin, dass nach derzeitigem Planungsrecht eine Einschränkung bei der Anzahl der Anlagen (1 Anlage pro 10 ha Fläche) oder deren Höhe nicht möglich ist, sofern eines der im Regionalen Raumordnugsprogramm (RROP) des ZGB vorgesehenen Gebiete für die Windenergienutzung festgelegt wird. Die Diskussion über einen „kleineren Windpark“ oder andere „Kompromisslösungen“ ist zwar möglich und begrüßenswert, hat letztlich aber keinerlei Bindung oder Einschränkungen für die möglichen Betreiber eines Windparks.
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