Kippt Vergrößerung des Mindestabstandes zu Rotmilan den Windpark Ahlum-Dettum?

In dem so genannten „Helgoländer Papier“ hat die „Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten“ Empfehlungen für Abstände zwischen Windrädern und Brutstellen geschützter Vogelarten festgeschrieben. Diese Abstandsempfehlungen aus dem Jahr 2007 wurden als Basis für zahlreiche Genehmigungsverfahren von Windrädern herangezogen. Auch der ZGB nimmt in seinen aktuellen Planungen darauf Bezug, indem z. B. der Abstand zwischen Brutstellen des Rotmilan und Windrädern auf 1000 m festgeschrieben sind. Dieser Umstand verkleinerte die Potentialfläche des Windparks Ahlum-Dettum gegenüber den ursprünglichen Planungen bereits erheblich.

Inzwischen hat die „Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten“ ihre Empfehlungen im „Helgoländer Papier 2015“ überarbeitet und aktualisiert. Während zahlreiche Abstände zwischen Vogelbrutstätten und WEA’s verringert wurden, wurde der Abstand für den Rotmilan auf 1500 m deutlich erhöht. Da laut der Beurteilung der Potentialfläche „Ahlum 01“ des ZGB gleich zwei Brutstätten des Rotmilan in unmittelbarer Nähe des geplanten Windparks Ahlum-Dettum nachgewiesen wurden, würde sich die Potentialfläche noch einmal drastisch reduzieren.

Das „Helgoländer Papier 2015“ wurde zwar noch nicht veröffentlicht, der Entwurf liegt uns allerdings bereits vor. Auf der Internetseite des NABU (Naturschutzbund-Deutschland e. V.) ist zur Bedeutung des „Helgoländer Papier“ zu lesen: „ […] Das Dokument spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. Der NABU zeigt sich daher erfreut, dass das Papier nach Jahren der Diskussion endlich von den Naturschutz-Fachabteilungen der Länder akzeptiert wurde. […] Um Fehlinvestitionen, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten bei der Realisierung von Windkraftanlagen an Land zu vermeiden, ist es für Investoren und Genehmigungsbehörden wichtig, bereits bei der Standortwahl fachliche Empfehlungen zum Abstand von wichtigen Vogelvorkommen berücksichtigen zu können, die auch vor Gericht Bestand haben. Genau diese Funktion erfüllt das Fachpapier der staatlichen Vogelschutzwarten. „.

Mehr zum „hin und her“ über die Veröffentlichung dieser Überarbeitung des „Helgoländer Papier 2015“ finden Sie auch auf der Seite des NABU unter https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html . Es ist schon sehr erstaunlich, wie von verschiedenen Seiten versucht wird, auf diese fachlichen Empfehlungen Einfluss zu nehmen…

Wer übrigens noch immer meint, dass der Rotmilan nur als „Alibi zur Verhinderung von Windrädern“ herhalten muss, dem sei noch einmal folgende Passage aus den „Entwurfsunterlagen des ZGB zur Änderung des RROP“ ans Herz gelegt: „ […] Niedersachsen hat eine besondere Verantwortung für den Erhalt des Rotmilans aufgrund dessen geografischer Verbreitung, die in Niedersachsen v. a. auf die östliche Landeshälfte begrenzt ist. Aufgrund dieser Verbreitung kommt auch dem ZGB-Gebiet, das als eines der Hauptverbreitungsgebiete der Art in Niedersachsen gilt, eine herausragende Rolle für den Erhalt der Art zu. Der Rotmilan gehört zu den Arten mit höchster Priorität für den Artenschutz in Niedersachsen. Ein besonderes Konfliktpotenzial stellt dabei die Nutzung der Windenergie dar, da Rotmilane überproportional häufig als Schlagopfer unter Windrädern gefunden werden. Dabei kann der Verlust einzelner Individuen bei Elterntieren zusätzlich auch eine Beeinträchtigung der Jungvögel nach sich ziehen, wenn diese nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt werden können. Weiterhin stellen Bereiche, in denen Rotmilane Opfer von Windkraftanlagen werden, auch „ökologische Fallen“ dar, denn diese Bereiche können ob ihrer grundsätzlichen Habitateignung weitere Rotmilane in den Folgejahren anlocken. Daher ist es von besonderer Bedeutung, im Vorfeld der Planung zu Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie diese mit der Verbreitung des Rotmilans abzustimmen. Naturschutzfachliche Anforderungen an die Planung werden z.B. durch die Abstandsempfehlungen in der Arbeitshilfe „Naturschutz und Windenergie“ des Niedersächsischen Landkreistags formuliert, in der die fachlich fundierten Empfehlungen der Landesarbeitgemeinschaft der Vogelschutzwarten übernommen wurden. In der aktuell in Überarbeitung befindlichen Version beträgt der empfohlene Abstand von Windenergieanlagen zu Rotmilanhorsten 1.500 m. […]“ (BIODATA GbR; „Potenzialabschätzung zum Vorkommen des Rotmilans auf ausgesuchten Teilflächen im Gebiet des Zweckverbandes Großraum Braunschweig“; offizielles Gutachten AVIFAUNA des ZGB).

Übrigens: der Rotmilan brütet auch in diesem Jahr wieder in unserem Gebiet! Bleibt zu hoffen, dass dem Vogel der Schutz zukommt, den er für sein Überleben dringend benötigt…