Update zum Genehmigungsverfahren

Der Landkreis Wolfenbüttel hat am 27.Juni die von SAB Windteam beantragte Genehmigung für 19 Windmühlen zwischen Ahlum, Apelnstedt, Volzum und Dettum erteilt. Diejenigen, welchen Einwände eingereicht hatten, haben die Genehmigung bekommen.  Diejenigen, die keine Einwände eingereicht haben, können sich die Genehmigung hier ansehen:

Die meisten Einwender haben Widerspruch eingelegt. Das Widerspruchsverfahren ist ein behördliches bzw. vorgerichtliches Verfahren. Diese Widersprüche sind unserer Meinung nach sehr erfolgversprechend, da die Genehmigungsbehörde praktisch alle Sachargumente, welche in den Einwendungen und im Erörterungstermin vorgebracht wurden, auf rechtlich fragwürdige Weise unter den Tisch hat fallen lassen. Es sind also reichlich Angriffspunkte vorhanden.

Darüber hinaus rechnen wir mit einer Änderungsgenehmigung für Anlagen mit einer höheren Nominalleistung, sowie dies an anderen Standorten auch der Fall war, bevor gebaut wurde. Die genehmigten Vestas V162 sind heute statt mit 5,6 mit bis zu 6,7MW Nennleistung erhältlich. Dies hätte erhebliche Auswirkungen auf die Schallimmissionen; mit etwa 1,1 dBA mehr ist zu rechnen, so dass an praktisch allen Immissionsorten an den betroffenen Ortsrändern die Immissionsrichtwerte nachts überschritten wären (dazu würde sogar eine Erhöhung von nur 0,1 dBA ausreichen). Gegen die Änderungsgenehmigung kann dann wieder jeder Betroffene – auch diejenigen die bisher keinen Einwand eingereicht haben – einen Einwand einreichen und später den Rechtsweg beschreiten. Das Schallgutachten für die genehmigten Anlagen stellen wir allen Interessierten auf Anforderung zur Verfügung (bitte per mail anfordern: info@windpark-ade.de).

Es ist zu befürchten, dass der genehmigte Windpark sogar noch ausgeweitet wird. Ein von der Landesregierung beauftragtes Planungsunternehmen hat potentielle Flächen in Niedersachsen und damit auch im Landkreis Wolfenbüttel untersucht und in Klassen eingeteilt. Dunkelgrün bedeutet „wenig Konflikte“, dunkelbraun bedeutet „viele Konflikte“ und daher schwer zu realisieren. Man sieht: Ahlum-Dettum könnte nochmal deutlich erweitert werden, und östlich Dettums entsteht ein neues Vorranggebiet. Die Ausweisung der Vorrangflächen liegt in den Händen des RGB, wo an einem neuen Raumordnungsplan gearbeitet wird. In dem Moment, wo dieser in Kraft tritt, werden bereits laufende Genehmigungen aktiviert, die bereits beim Landkreis Wolfenbüttel ohne UVP, d.h. ohne Öffentlichkeitsbeteiligung laufen. Man nennt es „go-to-Gebiete“. Termin ist 31.5.2024. Falls der nicht gehalten wird, darf überall gebaut werden. Niedersachsen muss bis dahin 2,15% der Landesfläche ausweisen. Der Landkreis Wolfenbüttel soll 3,15% ausweisen. Man fragt sich, warum er sich hier zu unseren Lasten hervortun muss.