Mit seinen Entscheidungen vom 4. Juni 2025 und vom 29. April 2026 hat das Oberverwaltungsgereicht Niedersachsen den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz („Eilverfahren“) von insgesamt 10 Antragstellern abgelehnt. Damit ist das Verfahren nun zurück in den einzelnen Widerspruchsverfahren der Antragsteller, die beim Landkreis Wolfenbüttel bearbeitet werden. Ein sogenanntes Eilverfahren ist, anders als die Bezeichnung suggeriert, kein beschleunigtes Gerichtsverfahren, sondern ein Antrag an das Gericht, zu prüfen, ob derartig die Schutzrechtsverletzungen derart gravierend sind, dass sie das öffentliches Interesse am Bau und Betrieb überwiegen. Diese Abwägung ist, auch aufgrund des gesetzlichen „überragenden Interesses“, nicht zu Gunsten der Antragsteller ausgefallen. Das Gericht hat zu den Begründungen der Kläger keine endgültige Entscheidung getroffen, was ja auch nicht Gegenstand eines Eilverfahrens ist. Damit ist der Ausgang der Widerspruchsverfahren weiter offen. Gegen die Widerspruchsbescheide steht dann jetzt der Klageweg vor dem Oberverwaltungsgericht offen.
