Der Rat der Samtgemeinde Sickte stimmte in seiner Sitzung am 26.01.2012 mit 12 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimmen und einer Enthaltung für den Antrag der CDU-Fraktion und somit gegen die Ausweisung von Windenergieflächen im Gemeindegebiet Dettum und Sickte. Im Beschluss behielt man sich jedoch vor, nach umfassender Information und Bürgerbeteiligung unter Berücksichtigung der Bürgermeinung neu zu entscheiden. Im Vorfeld der Abstimmung fand eine ausführliche Diskussion unter Beteiligung der zahlreich anwesenden Bürger statt, die den nach einer 20-minütigen Beratungspause gefassten Beschluss mit lautstarkem Beifall bedachten.
- Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADE spricht sich ausdrücklich für die regenerative Energiegewinnung aus. Dazu gehört selbstverständlich auch die Windenergie.
Allerdings dürfen Windparks nur dort entstehen, wo die Gesundheit der Anwohner durch Schallemission nicht gefährdet wird! Berechnungen der BI WINDPARK-ADe haben ergeben, dass 1000 m Abstand zur Wohnbebauung bei weitem nicht ausreichend sind! Eine Gefährdung der Wohnbevölkerung muss ohne „wenn und aber“ ausgeschlossen werden.
Wir sind der Meinung, dass eine Region, in deren unmittelbarer Nähe die Rückholung des Atommülls aus dem ASSE-Bergwerk noch immer nicht geklärt ist und ein oberirdisches Zwischenlager für eben diesen Atommüll entstehen könnte, nicht auch noch zusätzlich mit der Errichtung und dem Betrieb eines Windindustrieparks mit bis zu 30 Windenergieanlagen, die jeweils mindestens 185 m hoch sind, belastet werden darf.
Wir fordern wissenschaftlich gesicherte Nachweise darüber, dass eine derartige Windindustrieanlage keine Auswirkungen auf die Stabilität des Bergwerks ASSE haben wird und durch die Errichtung einer solchen Windindustrieanlage die vollständige Rückholung des Atommülls aus dem Bergwerk ASSE nicht gefährdet wird.
Wir weisen darauf hin, dass nach derzeitigem Planungsrecht eine Einschränkung bei der Anzahl der Anlagen (1 Anlage pro 10 ha Fläche) oder deren Höhe nicht möglich ist, sofern eines der im Regionalen Raumordnugsprogramm (RROP) des ZGB vorgesehenen Gebiete für die Windenergienutzung festgelegt wird. Die Diskussion über einen „kleineren Windpark“ oder andere „Kompromisslösungen“ ist zwar möglich und begrüßenswert, hat letztlich aber keinerlei Bindung oder Einschränkungen für die möglichen Betreiber eines Windparks.