Mögliche Fristverlängerung beim ZGB?

Immer wieder gibt es Anmerkungen darüber, dass die Stellungnahmefrist zum 31. Januar 2012 durch den Zweckverband verlängert worden sei. Wegen der erst spät in den Blick der Öffentlichkeit geratenen Problematik hat der Zweckverband in der Tat vereinzelt Fristverlängerungen für eine Stellungnahme gewährt. Diese gelten aber nicht generell, so dass Sie Ihre Stellungnahme zur Sicherheit auch bis zum 31. Januar 2012 einreichen sollten. Wer das, aus welchen Gründen auch immer, nicht schafft, sollte aber nicht aufgeben und selbst nach dem 31. Januar 2012 seine Eingabe einreichen. Es gibt gute Chancen, dass diese auch noch Berücksichtigung findet, wenn sie bis zum 15. Februar eingereicht wird.