Uns erreichen mit dem Frühlingsbeginn und dem Sonnenschein nun vermehrt Anfragen von Betroffenen zum Wanderschattenwurf durch die sich drehenden Rotoren der 19 Windenergieanlagen. Dieser Schattenwurf auf Gebäude, Terrassen und Balkone ist zeitweise und begrenzt zulässig und hinzunehmen, und zwar für maximal 30 min pro Tag und insgesamt maximal 30 Stunden pro Jahr. Die erteilte Genehmigung setzt dies auch fest. Schattenwurf auf den Garten ist unbegrenzt zulässig. Sollte ein Betroffener feststellen, dass diese Zeiten am Gebäude überschritten werden, so raten wir Folgendes:
Bitte Datum und Uhrzeiten (Anfang und Ende) des Wanderschattenwurfs auf das eigene Gebäude oder Terrasse in einem Protokoll notieren. Sollte einer der beiden Zeitspannen überschritten sein, bitte das Protokoll kopieren und bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel eine Beschwerde einreichen.
Es existiert laut Genehmigungsauflagen ein automatisches Schattenabschaltsystem, welches für jedes Gebäude im Umkreis des Windparks den Schattenwurf ermittelt und über die beiden Maximalzeiten Buch führt. Sobald eine der beiden Maximalzeiten überschritten ist, sollte das System die betreffende(n) Windenergieanlage(n) abschalten. Der Behörde sind die Daten auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. Es kann also kontrolliert werden, womit angesichts der Personalknappheit jedoch kaum zu rechnen ist.
