Archiv des Autors: Roger Milenk

Information bzgl. unzulässiger Nachtbefeuerung und Beschwerdebrief

Seit dem 1.1.2025 müssen Windenergieanlagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mit einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung betrieben werden. Die früher übliche und dauernde rote Blinkbeleuchtung mit erheblicher Belästigungswirkung ist nicht mehr zulässig. Wie jedoch für jedermann weithin ersichtlich, wird selbst der in diesem Jahr neu errichtete Windpark Ahlum-Dettum mit der unzulässigen roten Nachtbeleuchtung betrieben. Übrigens die Klage vor dem OVG Lüneburg ist immer noch am laufen und es gilt keineswegs als sicher, dass dieser Windpark am Ende überhaupt so betrieben werden kann. Das Thema mit der Blinkbeleuchtung gilt auch für andere Windparks im Landkreis Wolfenbüttel, obwohl genügend Vorlaufzeit zur Nachrüstung war.

Mitglieder der Bürgerinitiative „Windpark-Ade“ sowie einige Privatpersonen haben daher in einem offenen Beschwerdebrief an den Landkreis Wolfenbüttel angefragt, ob hier ein Defizit im Vollzug gesetzlicher Bestimmungen vorliegt, und ob die zuständige untere Immissionsschutzbehörde ihrer gesetzlichen Überwachungspflicht bei der Errichtung und dem Betrieb des Windparks Ahlum-Dettum sowie anderer Windparks im Landkreis nachkommt. Dieser offene Beschwerdebrief ist auf der Homepage der Bürgerinitiative herunterladbar. Die öffentliche Stellungnahme der Landkreisverwaltung in einer Sitzung des Kreistages sowie vorliegende Antworten auf Beschwerden von weiteren Personen geben keine Antworten auf die gestellten Fragen.

Im Raum stehen laut §52 EEG erhebliche Zahlungen an den Netzbetreiber in Höhe von 60.000€ pro Anlage und Monat im Falles des Windparks Ahlum-Dettum, die dem EEG-Konto und damit der Allgemeinheit zustehen. Es ist nicht erkennbar, dass dieser Zahlungsanspruch geltend gemacht wird.

 

Update bzgl. juristisches Verfahren (Eilantrag)

An dieser Stelle wollen wir ein kleines Update zur aktuellen Situation bzgl. des Eilantrags gegen die Genehmigung und die Betriebsweise des Windparks Ahlum-Dettum beim OVG Lüneburg geben.

Anders als viele vielleicht vermuten, denn der Bau des Windparks geht stetig voran, ist immer noch völlig offen, ob er so betrieben werden kann, wie er genehmigt wurde. Denn die Auflagen zum Betrieb, insbesondere die Lärmeinwirkungen, sind weiterhin strittig. Temporäre nächtliche Auflagen zum Betrieb haben wir erwirken können. Das Verfahren ist trotz einer bisherigen Dauer von einem Jahr nicht abgeschlossen und kann sich noch lange hinziehen.

Zur Zeit baut der Betreiber wissentlich auf eigenes Risiko weiter, ungeachtet der späteren gerichtlich festgestellten Auflagen zum Betrieb, die die Wirtschaftlichkeit kosten können. Einige Anlagen nahe der L627 hätten wahrscheinlich gar nicht genehmigt werden dürfen, was sogar dem RGB aufgefallen ist.

Inzwischen sind viele Schriftsätze, mit insgesamt weit über 500 Seiten, ans Gericht gesendet worden. Das Verfahren ist sehr umfangreich und komplex geworden. Dadurch fallen die  Anwaltskosten höher aus als bisher geplant. Daher würden wir uns, zusätzlich zu den bisherigen Spenden, über jede weitere Spende zur weiteren Unterstützung freuen.

Das Konto hierzu lautet: Bürgerinitiative Windpark A-De, IBAN: DE13 2505 0000 0201 5238 59

Eure Bürgerinitiative