Treffen der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe

Am kommenden Mittwoch, 11. Mai, findet um 19.00 Uhr ein Info-Abend der BI WINDPARK-ADe im Beeke-Hus in Dettum (am Sportplatz) statt.
Thema ist an diesem Abend die Möglichkeit zur Stellungnahme aller Bürger im Rahmen der 2. Offenlage zur Änderung des RROP. Dabei sollen Informationen über den Stand des Verfahrens und Tipps für das eigene Stellungnahme-Schreiben an den ZGB gegeben werden.
Da eine Entscheidung für den Bau eines Windparks zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum noch lange nicht gefallen ist, es aber sehr wichtig ist, seine Meinung dazu dem planenden ZGB jetzt mitzuteilen, wünschen wir uns eine möglichst große Beteiligung aus allen betroffenen Orten an dieser Veranstaltung.

Treffen des „erweiterten Leitungsteams“

Nachdem nun endlich der ZGB die geänderten Potentialflächen im Rahmen der 2. Offenlage veröffentlicht hat, ist jetzt die betroffene Bevölkerung wieder am Zug. Aus diesem Grund traf sich am 06. April 2016 das „erweiterte Leitungsteam“ zu einer Strategiebesprechung. 15 Mitglieder der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe gingen die einzelnen Punkte, die gegen den Windpark zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum, Hachum und Volzum sprechen, gemeinsam durch.
Dabei wurde erneut deutlich, daß viele Fragen im Rahmen der geplanten Ausweisung der Potentialfläche noch immer ungeklärt sind. Die Tatsache, daß der ZGB die teilweise sehr umfangreichen Eingaben vieler Bürger im Rahmen der ersten Offenlage bis heute nicht beantwortet hat, sorgt für großen Unmut.
Die Punkte, die im aktualisierten Gebietsblatt „WF Wolfenbüttel Ahlum 01“ beschrieben sind, werden nun von einzelnen Arbeitsgruppen geprüft. Es ist geplant, kurzfristig eine „Musterstellungnahme“ zu erarbeiten, die dann für jedermann auf der Internetseite windpark-ade.de zur Verfügung gestellt wird. Einigkeit bestand darin, daß die Möglichkeit zur Stellungnahme in jedem Fall wahrgenommen werden sollte!
Ein Gesprächsthema war natürlich auch die „Causa Tanke“. Noch bevor die Öffentlichkeit die Möglichkeit hatte, die Unterlagen zur 2. Offenlage einzusehen, nutzte der Vorsitzender der Verbandsversammlung, Detlef Tanke, diese Unterlagen, um zusammen mit einer Bürgerinitiative in Hillerse einen Fehler in der Flächenberechnung des ZGB zu entdecken und den Windpark „vor seiner Haustür“ zu stoppen. Darüber, daß diese Sache schon ein gewisses „Geschmäckle“ hat, waren sich alle einig…
Besprochen wurde zudem, die bereits geplante „beweissichernden Schallmessung“ nun durchzuführen. Eine Firma soll mit der so genannten „0-Schall-Messung“ beauftragt werden. Somit hätte man, wenn der Windpark in Betrieb ist, Referenz-Werte, wie die „Schall-Belastung“ in den umliegenden Ortschaften vor dem Bau der Windräder war. Auf diese Weise kann nachgewiesen werden, wieviel Schall tatsächlich von den Windrädern ausgeht. Die beweissichernde Schallmessung ist notwendig, um beim späteren Betrieb eines möglichen Windparks Überschreitungen der Schall-Grenzwerte nachweisen und gegebenenfalls Abschaltungen der Windkraftanlagen, z. B. während der Erholungszeiten (in der Nacht oder am Wochenende), erwirken zu können.
Ein weiteres Treffen des „erweiterten Leitungsteams“ wurde für Mitte April vereinbart. Über Hinweise und Ideen würden wir uns sehr freuen.

Öffentlichkeitsbeteiligung zur 2. Offenlage läuft

Die 2. Offenlage des ZGB-Entwurfs zur Änderung des RROP 2008 liegt jetzt vor. Die Potentialfläche für Windenergienutzung zwischen den Orten Ahlum, Apelnstedt, Dettum, Hachum und Volzum hat sich dabei gegenüber der ersten Offenlegung deutlich vergrößert. Hauptgrund dafür ist ein Gutachten des ZGB, wonach im Jahr 2014 der Rotmilan nicht am Vilgensee gebrütet haben soll, obwohl ein Gutachten einen Brutstandort im Jahr 2012 nachgewiesen hat. Der Brutplatz des Schwarzmilan am Vilgensee ist laut dem aktuellen Gutachten vermutlich durch den 2012/2013 erfolgten Holzeinschlag zerstört worden.
Die für die 2. Offenlage ermittelten Potenzialflächen und ihre Eignung zum Vorranggebiet für Windenergienutzung werden in den so genannten Gebietsblättern abgewogen und beschrieben. Das Gebietsblatt „WF Wolfenbüttel Ahlum 01“ finden Sie als PDF-Datei hier.

Alle weiteren Unterlagen, Gutachten und Karten zur 2. Offenlage finden Sie unter: http://www.zgb.de/regionalplanung/wind/zweite-offenlage/

Bis zum 20. Mai 2016 besteht nun die Möglichkeit, sich schriftlich (Post oder E-Mail) zu dem Entwurf beim ZGB (Zweckverband Großraum Braunschweig) äußern. Das Leitungsteam der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe wird auch zu diesem Beteiligungsverfahren eine „Musterstellungnahme“ erstellen und auf dieser Seite ins Netz stellen.

Kippt Vergrößerung des Mindestabstandes zu Rotmilan den Windpark Ahlum-Dettum?

In dem so genannten „Helgoländer Papier“ hat die „Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten“ Empfehlungen für Abstände zwischen Windrädern und Brutstellen geschützter Vogelarten festgeschrieben. Diese Abstandsempfehlungen aus dem Jahr 2007 wurden als Basis für zahlreiche Genehmigungsverfahren von Windrädern herangezogen. Auch der ZGB nimmt in seinen aktuellen Planungen darauf Bezug, indem z. B. der Abstand zwischen Brutstellen des Rotmilan und Windrädern auf 1000 m festgeschrieben sind. Dieser Umstand verkleinerte die Potentialfläche des Windparks Ahlum-Dettum gegenüber den ursprünglichen Planungen bereits erheblich.

Inzwischen hat die „Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten“ ihre Empfehlungen im „Helgoländer Papier 2015“ überarbeitet und aktualisiert. Während zahlreiche Abstände zwischen Vogelbrutstätten und WEA’s verringert wurden, wurde der Abstand für den Rotmilan auf 1500 m deutlich erhöht. Da laut der Beurteilung der Potentialfläche „Ahlum 01“ des ZGB gleich zwei Brutstätten des Rotmilan in unmittelbarer Nähe des geplanten Windparks Ahlum-Dettum nachgewiesen wurden, würde sich die Potentialfläche noch einmal drastisch reduzieren.

Das „Helgoländer Papier 2015“ wurde zwar noch nicht veröffentlicht, der Entwurf liegt uns allerdings bereits vor. Auf der Internetseite des NABU (Naturschutzbund-Deutschland e. V.) ist zur Bedeutung des „Helgoländer Papier“ zu lesen: „ […] Das Dokument spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. Der NABU zeigt sich daher erfreut, dass das Papier nach Jahren der Diskussion endlich von den Naturschutz-Fachabteilungen der Länder akzeptiert wurde. […] Um Fehlinvestitionen, Verzögerungen und Rechtsstreitigkeiten bei der Realisierung von Windkraftanlagen an Land zu vermeiden, ist es für Investoren und Genehmigungsbehörden wichtig, bereits bei der Standortwahl fachliche Empfehlungen zum Abstand von wichtigen Vogelvorkommen berücksichtigen zu können, die auch vor Gericht Bestand haben. Genau diese Funktion erfüllt das Fachpapier der staatlichen Vogelschutzwarten. „.

Mehr zum „hin und her“ über die Veröffentlichung dieser Überarbeitung des „Helgoländer Papier 2015“ finden Sie auch auf der Seite des NABU unter https://www.nabu.de/umwelt-und-ressourcen/energie/erneuerbare-energien-energiewende/windenergie/06358.html . Es ist schon sehr erstaunlich, wie von verschiedenen Seiten versucht wird, auf diese fachlichen Empfehlungen Einfluss zu nehmen…

Wer übrigens noch immer meint, dass der Rotmilan nur als „Alibi zur Verhinderung von Windrädern“ herhalten muss, dem sei noch einmal folgende Passage aus den „Entwurfsunterlagen des ZGB zur Änderung des RROP“ ans Herz gelegt: „ […] Niedersachsen hat eine besondere Verantwortung für den Erhalt des Rotmilans aufgrund dessen geografischer Verbreitung, die in Niedersachsen v. a. auf die östliche Landeshälfte begrenzt ist. Aufgrund dieser Verbreitung kommt auch dem ZGB-Gebiet, das als eines der Hauptverbreitungsgebiete der Art in Niedersachsen gilt, eine herausragende Rolle für den Erhalt der Art zu. Der Rotmilan gehört zu den Arten mit höchster Priorität für den Artenschutz in Niedersachsen. Ein besonderes Konfliktpotenzial stellt dabei die Nutzung der Windenergie dar, da Rotmilane überproportional häufig als Schlagopfer unter Windrädern gefunden werden. Dabei kann der Verlust einzelner Individuen bei Elterntieren zusätzlich auch eine Beeinträchtigung der Jungvögel nach sich ziehen, wenn diese nicht mehr ausreichend mit Nahrung versorgt werden können. Weiterhin stellen Bereiche, in denen Rotmilane Opfer von Windkraftanlagen werden, auch „ökologische Fallen“ dar, denn diese Bereiche können ob ihrer grundsätzlichen Habitateignung weitere Rotmilane in den Folgejahren anlocken. Daher ist es von besonderer Bedeutung, im Vorfeld der Planung zu Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie diese mit der Verbreitung des Rotmilans abzustimmen. Naturschutzfachliche Anforderungen an die Planung werden z.B. durch die Abstandsempfehlungen in der Arbeitshilfe „Naturschutz und Windenergie“ des Niedersächsischen Landkreistags formuliert, in der die fachlich fundierten Empfehlungen der Landesarbeitgemeinschaft der Vogelschutzwarten übernommen wurden. In der aktuell in Überarbeitung befindlichen Version beträgt der empfohlene Abstand von Windenergieanlagen zu Rotmilanhorsten 1.500 m. […]“ (BIODATA GbR; „Potenzialabschätzung zum Vorkommen des Rotmilans auf ausgesuchten Teilflächen im Gebiet des Zweckverbandes Großraum Braunschweig“; offizielles Gutachten AVIFAUNA des ZGB).

Übrigens: der Rotmilan brütet auch in diesem Jahr wieder in unserem Gebiet! Bleibt zu hoffen, dass dem Vogel der Schutz zukommt, den er für sein Überleben dringend benötigt…

Macht der Infraschall von Windenergieanlagen krank?

Unter dieser Überschrift berichtet die Zeitung DIE WELT Anfang März über eine staatliche Untersuchung in Dänemark. Zur Zeit werden bei unseren nördlichen Nachbarn kaum noch Windräder gebaut, weil es zu mehreren Vorfällen kam, die darauf schließen lassen, dass Infraschall, der von WEA’s ausgeht, doch nicht so ungefährlich ist, wie allgemein behauptet wird. Eine vom dänischen Staat in Auftrag gegebene Studie soll nun für Klärung sorgen.

Die Bürgerinitiative WINDPARK ADe begrüßt diese Initiative des Landes Dänemark. Wie von Seiten der BI schon immer gesagt, ist die Bürgerinitiative WINDPARK ADe nicht gegen die Energiewende. Es muß jedoch gewährleistet sein, daß von Windrädern keine Gefahren für die Anwohner ausgehen. Nebulöse Fakten, die nicht durch Forschungsergebnisse belegbar sind, oder Aussagen wie „Was man nicht hört, kann auch nicht schädlich sein!“ helfen hier nicht weiter. Fundierte Studien bzw. Forschungsergebnisse würden die Anwohner von Windparks in diesem Punkt deutlich mehr beruhigen.

Den Zeitungsartikel aus DER WELT finden Sie unter http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html

Aktueller Stand des Verfahrens

Der ZGB wertet zur Zeit noch bis voraussichtlich Juli 2015 alle 1800 eingegangen Stellungnahme des öffentlichen Beteiligungsverfahren zur Änderung des RROP aus. Da sich aus dieser Auswertung wahrscheinlich Flächenänderungen einzelner Vorranggebiete für Windenergie ergeben, wird es für diese betroffenen Gebiete vermutlich ein erneutes öffentliches Beteiligungsverfahren im Herbst 2015 geben. Um welche Vorranggebiete es sich konkret handelt, ist noch nicht bekannt.

Weitere Details zum Stand des Verfahrens finden Sie auch auf der Seite des ZGB unter http://www.zgb.de/regionalplanung/rrop-1aend-wind/

Was gibt es Neues in Sachen „Windpark Ahlum-Dettum“?

Aktuell prüft der ZGB die rund 1800 Stellungnahmen (Angabe laut ZGB), die im Rahmen des öffentlichen Beteiligungsverfahren zur „Änderung des RROP 2008“ beim ZGB bis Ende Januar 2014 eingegangen sind. Laut Angaben der Behörde ist im „Spätherbst 2014“ mit einem Ergebnis der Auswertung zu rechnen. Wir halten Sie hierüber selbstverständlich auf dem Laufendem.

In der Zwischenzeit ist das Leitungsteam der Bürgerinitiative jedoch nicht untätig. Im Mittelpunkt der Arbeit steht zur Zeit die Planung einer beweissichernden Schallmessung. Das bedeutet, dass wir im Vorfeld eines möglichen Baus von Windrädern bereits „professionelle“ Schallmessungen durchführen lassen wollen. Auf diese Weise hat man später, wenn der Windpark in Betrieb ist, Referenz-Werte um darlegen zu können, wieviel Schall tatsächlich von den Windrädern ausgeht, bzw. wie die Schallbelastung der Bevölkerung vor und nach dem Bau des Windparks ist. Die beweissichernde Schallmessung ist notwendig, um beim späteren Betrieb des Windparks Überschreitungen der Schall-Grenzwerte nachweisen und gegebenenfalls Abschaltungen der WEA’s, z. B. während der Erholungszeiten (Nacht oder Wochenende), erwirken zu können.

Für den Herbst planen wir unter anderem zu diesem Thema eine Informations-Veranstaltung. Hierzu werden wir rechtzeitig einladen. Bis dahin wünschen wir noch eine schöne Sommerzeit…

Das Leitungsteam der
Bürgerinitiative WINDPARK ADe

Aktuelle Änderung des RROP erst der Anfang

Die aktuelle Änderung des RROP, die u. a. eine Ausweisung einer Windpotentialfläche zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum vorsieht, ist erst der Anfang der Planungen des ZGB. Denn bis 2050 soll unsere Region eine „100 % erneuerbare Energieregion“ sein.

Um dieses Ziel erreichen zu können, muß laut Angaben des ZGB die Windenergieleistung (Stand 2010) versiebenfacht werden. Die derzeitigen Planungen des ZGB sehen eine Steigerung von derzeit 575 MW (Stand 2010) auf 1400 MW vor. Das entspricht gerade einmal einer Steigerung um knapp das 2,5fache. Somit sind die „700 Windräder“, wie die BZ kürzlich titelte, die demnächst in unserer Region stehen, nur ein (kleiner) Anfang.

Funktionieren werden die Planungen des ZGB nur, wenn auch alle anderen regenerativen Energieerzeugungsmöglichkeiten massiv ausgebaut werden. So müsste laut ZGB z. B. die Solarthermie 50 mal und die Photovoltaik (PV) sogar 76 mal soviel Energie liefern wie im Jahr 2010. Beides zusammen entspricht fast dem angestrebten Anteil, der mit Windenergie erzeugt werden soll. Was passiert, wenn die Solarenergie nicht im beschriebenen Umfang zur Energiegewinnung beiträgt, bleibt unklar. Wahrscheinlich müssen dann einfach noch mehr Windräder aufgestellt werden…

Um mit den hier beschriebenen Maßnahmen das ambitionierte Ziel der „100 % erneuerbaren Energieregion“ erreichen zu können, muß der derzeitige Energieverbrauch gleichzeitig um 30 % reduziert werden! Ein Vorhaben, das zwar sehr wünschenswert wäre, vor dem Hintergrund des stetig steigenden Energiehungers unserer Gesellschaft aber wenig realistisch scheint. Trotz immer effizienterer Energieausnutzung ist seit dem Jahr 2000 der Energieverbrauch in Deutschland nahezu gleich geblieben.

ZGB-Folie-1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Folie aus einem Vortrag des ZGB zeigt die Energie-Ausbauziele, um unsere Region (bei gleichzeitiger Energie-Einsparung von 30 % bzw. 60 %) zu 100% mit regenerativer Energie versorgen zu können.

Stellungnahme an den ZGB

Hiermit veröffentlichen wir die Stellungnahme an den ZGB im Rahmen der geplanten Ausweisung von Windpotentialflächen von unserem Mitglied Jürgen Koch. Das schreiben beinhaltet weitere Aspekte, die gegen eine Ausweisung der Windpotentialfläche AHLUM-DETTUM sprechen. (Bitte auf das nachfolgende Bild klicken)

Vorschau-Stellungsnahme-Koch

BI Windpark-ADe stellt „Muster-Stellungnahme an den ZGB“ zur Verfügung

Bis zum 22. Januar 2014 können Bürger noch Stellungnahmen im Rahmen des „Öffentlichen Beteiligungsverfahrens“ zur „1. Änderung des RROP 2008 – Weiterentwicklung Windenergienutzung“ an den Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Str. 2, 38122 Braunschweig schicken. Einen Mustertext, der, individuell abgeändert oder unverändert verwendet werden darf, finden Sie hier:

Muster-Stellungnahme (als PDF-Datei)

Muster-Stellungnahme (als Word-Datei)