Bis zum 22. Januar 2014 Einwände an den ZGB richten!

Das öffentliche Beteiligungsverfahren des ZGB zur 1. Änderung des RROP (Regionales RaumOrdnungsProgramm) bezüglich der Ausweisung von Flächen zur Windenergienutzung läuft.

Noch bis zum 20. Dezember 2013 können in den Räumlichkeiten des ZGB (Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig) oder beim Landkreis Wolfenbüttel (Bahnhofstraße 11, 38300 Wolfenbüttel) alle relevanten Unterlagen eingesehen werden.

Bis zum 22. Januar 2014 besteht die Möglichkeit, sich schriftlich zu dem Entwurf zu äußern bzw. Eingaben an den ZGB zu richten! Diese Eingaben können per Post an den Zweckverband Großraum Braunschweig, Frankfurter Straße 2, 38122 Braunschweig oder per E-Mail an rropwind@zgb.de geschickt werden. Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen müssen die Postadresse mit Namen und Anschrift des Absenders beinhalten, um berücksichtigt zu werden! Die Stellungnahmen werden im anschließenden Erörterungsverfahren der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das „Gebietsblatt der Windpotentialfläche Ahlum-Dettum“, in dem der ZGB das Gebiet beschreibt und die Auswahl begründet, veröffentlichen wir hiermit (oder bitte auf das Bild klicken). Alle weiteren Details finden Sie im Internet auf der Seite des ZGB unter dem Link http://www.zgb.de/wind/index.shtml.

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