Archiv für den Monat: August 2013

ZGB veröffentlicht Entwurf der 1. Änderung des RROP 2008

Der ZGB hat den Entwurf der 1. Änderung des RROP 2008 „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ veröffentlicht. Darin ist auch das Gebiet zwischen Ahlum, Apelnstedt, Dettum und Volzum enthalten. Dafür wurde das Alternativgebiet Mascherode/Salzdahlum/Sickte gestrichen.

Weitere Detail-Informationen zu den potentiellen Windpark-Gebieten werden in Kürze im Rahmen der „öffentlichen Auslegung“ auf der Internetseite des ZGB unter www.zgb.de ins Internet gestellt. Dann wird auch im Rahmen des „Beteiligungsverfahrens“ erneut die Möglichkeit bestehen, Einwände gegen die Planungen des ZGB´s einzubringen.

Die komplette Übersichtskarte kann hier heruntergeladen werden (Achtung: 6 MB Dateigröße), der Bereich Ahlum-Dettum ist im folgenden zu sehen:

 

Stellungnahme unserer BI zur Beschlussvorlage 2013/36 des ZGB vom 25. Juli 2013

Der Arbeitskreises Schall der Bürgerinitiative WINDPARK-ADe hat die Beschlussvorlage des ZGB Nr. 2013/36, Aktenzeichen 2.3.0 vom 25.07.2013 zur 1. Änderung des RROP 2008 hinsichtlich der Schallthematik untersucht. Die Analyse kommt zu dem Ergebnis, dass die Beschlussvorlage unrichtige, unzutreffende und unvollständige Angaben enthält. Die Stellungnahme der Bürgerinitiative wurde an die Mitglieder der Verbandsversammlung des ZGB am 11. August 2013 per E-Mail versendet.

Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe fordert die Mitglieder der Verbandsversammlung auf, im Interesse der betroffenen Anwohner zu handeln und der Ausweisung von Windpotenzialflächen mit nur 1.000 m Abstand zur Wohnbebauung nicht zuzustimmen.

Unsere Stellungnahme dazu kann hier heruntergeladen werden.

Bürgerinitiative begrüßt Initiative der Länder Bayern und Sachsen

 Anfang Juli haben die Bundesländer Bayern und Sachsen einen Gesetzentwurf in den Bundesrat eingebracht, in dem sie größere Abstände zwischen Windkraftanlagen und der Wohnbebauung festschreiben wollen. Laut dem Entwurf soll der Abstand auf mindestens die zehnfache Höhe der Windräder erhöht werden. Bei Windkraftanlagen, die inzwischen fast 200 m erreichen, würde das einen Abstand von ca. 2000 m bedeuten.

Begründet wird die Initiative der Länder damit, daß sich die Anlagengrößen in den letzten Jahren rasant „nach oben“ entwickelt haben und die Akzeptanz der Bevölkerung für derartige Anlagen schwindet.

Die Bürgerinitiative WINDPARK-ADe begrüßt diese Initiative. Die z. Zt. in Niedersachsen gültigen, und willkürlich festgelegten Abstände von 1000 m stammen aus einer Zeit, in denen die Anlagen deutlich kleiner waren. Es bleibt zu hoffen, daß der ZGB diese Entwicklungen bei seinen anstehenden Entscheidungen berücksichtigt.